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Verliert im laufenden Jahr die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ihr Bundestagsmandat, die schwarz-rote Koalition ihre Regierungsmehrheit und kommt es zu Neuwahlen? All das würde vermutlich eintreffen, wenn die Wahlanfechtungsklage des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg hat. Die 177-seitige Wahlanfechtungsklage, in dem unter anderem Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Klägerin genannt wird, wurde am Dienstag in Karlsruhe eingereicht. Bleibt eigentlich nur noch die Frage, wie rechtsstaatlich die Rotroben in der Fächerstadt überhaupt noch entscheiden, wenn es um hochgradig mit der Ausübung politischer Macht verbundene Themen geht.
In der Nacht nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erlebte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine denkwürdige Zitterpartie. Kurz nach Mitternacht, als die Ergebnisse der großen Ost-Städte Rostock, Halle und Dresden eintrudeln, klettert die erst 2024 gegründete Partei über die Fünf-Prozent-Hürde. Offen sind jetzt bloß noch die westdeutschen Wahlkreise Viersen, Flensburg und Mannheim. Doch dort haben die Protestwähler ihr Kreuz überwiegend bei der AfD gesetzt. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis fehlen dem BSW etwa 13.400 Stimmen zum Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde. Doch in den folgenden drei Wochen kam es zu einer bemerkenswerten Entwicklung. In mehreren Bundesländern tauchten Tausende Stimmen für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf, die zuvor offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden waren.
Wagenknechts verlorene Wähler
Der Europaabgeordnete Fabio De Masi erklärte am 12. März 2025 in einem Tweet: „Zwischenstand zu ‚verlorenen Stimmen‘: In diesen Tagen werden die korrigierten Ergebnisse der Landeswahlausschüsse verkündet. Nach jetzigem Sachstand werden zumindest ein paar tausend Stimmen für das BSW hinzukommen. ABER: Dies macht nur einen Bruchteil der Fehlerquellen aus (…). Für die folgenden Bundesländer sind mir aktuell in der Summe etwa 3.000 Stimmen bekannt, die dem BSW zusätzlich zugesprochen werden: NRW, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Bremen. Ich vermute wir würden uns also bei der Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses (ohne Neuauszählung) durch die noch fehlenden Bundesländer mindestens irgendwo im Bereich zwischen 3. 000 und 4.000 zusätzlichen Stimmen bewegen, die korrigiert werden.“
Tatsächlich wurden im Zuge einzelner Überprüfungen im Zeitraum von der Wahl bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses bundesweit insgesamt fast 7.425 Stimmen neu bewertet, von denen 4.277 an das BSW gingen. Laut amtlichem Endergebnis der Bundeswahlleiterin stieg der Anteil des BSW damit von zunächst 4,972 Prozent auf 4,981 Prozent. Damit waren 57,6 Prozent aller neu bewerteten Stimmen der Bundestagswahl dem BSW zugutegekommen – ein außergewöhnlich hoher Anteil, der auf erhebliche und systematische Auszählungsmängel zu Lasten der Wagenknecht-Partei schließen lässt.

Es gab tatsächlich mehrere strukturelle Fehlerquellen, die eine solche systematische Verzerrung des Ergebnisses plausibel erscheinen lassen. So stand die Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ in 15 von 16 Bundesländern auf dem Stimmzettel direkt über dem BSW. Die rechte Splittergruppe musste bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses 2.640 Stimmen abgeben. Diese Entwicklung beruhte wesentlich auf dem Abgleich zwischen den Niederschriften und den telefonischen Schnellmeldungen sowie auf sporadischen Nachzählungen in einem winzigen Bruchteil der insgesamt 95.109 Wahlbezirke. Zu einer weiteren Fehlerquelle äußerte sich Parteigründerin Sahra Wagenknecht in einem Interview mit dem „Südkurier“ vom 24. November 2025.
Hier betonte sie: „Das BSW stand außerdem auf vielen Wahlzetteln ganz unten hinter dem letzten Knick und hatte zumeist keinen eigenen Wahlkreiskandidaten. Dass die Zweitstimme hinter dem Knick schlicht übersehen wurde, wenn die Erststimme zugunsten einer Partei im oberen Teil des Wahlzettels abgegeben wurde, ist keine nur theoretische Annahme.“ Das alles sind plausible Überlegungen. Alles in allem ist es sehr wahrscheinlich, dass das BSW am 23. Februar 2025 die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat und nur durch Zählfehler wieder unter die mandatsrelevante Schwelle gedrückt wurde.
Ein Unding: Wahlprüfungen durch Parlamentarier
Auch ausgewiesene Experten wie der Statistik-Professor Gerd Bosbach teilen diese Auffassung. Das ist ein dramatischer Befund. Schon die Existenz der Fünf-Prozent-Hürde geht mit einer starken Beschneidung des politischen Pluralismus in Deutschland einher. Wenn nun auch noch eine sorgfältige Prüfung von knappen Wahlergebnissen ausbleibt, dann herrscht endgültig ein demokratiepolitischer Notstand. Das gilt insbesondere mit Blick auf das Abschneiden des BSW bei den Bundestagswahlen 2025. Würde die noch fehlenden etwa 9.500 BSW-Stimmen bei einer Neuauszählung gefunden, dann wäre nicht nur die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ihr Mandat los, die schwarz-rote Koalition stünde auch ohne Mehrheit da. Schnelle Neuwahlen wären vermutlich unvermeidbar.
Doch in Deutschland ist es in solchen Situationen skandalöserweise möglich, auf Zeit zu spielen. Wahleinsprüche werden von den entsprechenden Ausschüssen in den Parlamenten entgegengenommen und dann von denjenigen entschieden, die schon von Diäten und Fraktionsfinanzierungen profitieren und keinerlei Interesse an einer Veränderung der Zusammensetzung des Parlaments haben. Gerade berechtigte Beschwerden werden von den Wahlprüfungsausschüssen deshalb häufig regelrecht verschleppt und nicht angemessen behandelt. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags konstituierte sich erst am 26 Juni 2025, also mehr als vier Monate nach dem Urnengang. Anfang Dezember kam der Wahlprüfungsausschuss dann zu der absurden, aber leider erwartbaren Feststellung, dass die BSW-Beschwerde ungerechtfertigt sei.
Sahra Wagenknecht reagierte mit den Worten: „Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik.“ Immerhin hat die Partei nun ihre Wahlanfechtungsklage in Karlsruhe eingereicht. Sahra Wagenknecht gibt sich sehr optimistisch. In dem schon erwähnten Interview mit dem „Südkurier“ äußerte sie: „Wenn sich das Bundesverfassungsgericht an der eigenen Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte orientiert, bin ich optimistisch, dass es zu einer Neuauszählung kommt. Man muss ja auch auf den Unterschied hinweisen: Es geht nicht um eine Neuwahl wie nach dem Chaos in Berlin. Es geht um eine schlichte Neuauszählung, wofür alle offiziellen Kriterien erfüllt sind. Und die Stimmzettel sind ja da: Der Aufwand ist klein, aber der Dienst an der Demokratie wäre groß.“

Das ist in sich schlüssig, berücksichtigt aber leider nicht die fortschreitende Politisierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Karlsruhe fällte in den letzten Jahren politische Grundsatzurteile zu Themen wie Wahrung der Grundrechte während der Corona-Epidemie, Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder Klimaschutz eigentlich stets im Sinne des herrschenden Parteienkartells. SPD und Grüne entsenden stets ausgesprochene Linksausleger in das höchste deutsche Gericht, das bürgerlich-konservative Spektrum hält kaum dagegen und die AfD ist wegen der Brandmauer ohnehin außen vor.
Die Verhandlung und das Urteil zur angekündigten BSW-Klage dürften also sehr spannend werden. Der neue BSW-Vorsitzende Fabio de Masi betonte schon: „Ohne eine schnelle Neuauszählung droht daher eine Verfassungskrise, die das Vertrauen in die Demokratie erschüttern könnte. Denn Bundeskanzler Friedrich Merz regiert womöglich ohne legitime Mehrheit.“ Auch dieser Aussage möchte man nicht widersprechen. Ein großes Problem bleibt allerdings. Weder im Bundeswahlgesetz noch in der Wahlordnung oder im Wahlprüfungsgesetz ist ein einklagbares Recht auf Nachzählung verankert. Das ist eine Rechtsschutzlücke, die so in anderen Ländern schlicht nicht existiert. Dort sind Nachzählungen normal. Das ist ein einem großen Land wie den USA der Fall, aber auch in einem kleinen Staat wie Georgien, wo 2024 nach Vorwürfen des Wahlbetrugs innerhalb weniger Tage 15 Prozent der Wahllokale neu ausgezählt wurden. Im besten Fall könnten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil schon Hinweise geben, wie die derzeitige Krise rund um das BSW-Ergebnis aufzulösen wäre.
■ Arne Schimmer
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