Wut. Kommt jetzt der Aufstand West? – Unser Heft zum Super-Wahl-März. Im März 2026 kommt es zu Wahlen in West-Ländern mit insgesamt knapp 35 Millionen Einwohnern – in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Damit kommt es zu Abstimmungen in Bundesländern mit insgesamt knapp 35 Millionen Einwohnern. In unserem AUFGEWACHT-Heft zum „Aufstand West“ stellen wir mit Blick auf Hessen und Bayern die Mosaik-Rechte vor, die es dort auf kommunaler Ebene jenseits der AfD noch gibt und befragen den bekannten Anwalt und Influencer Dubravko Mandic zum Stand der Dinge im Westen. Hier bestellen!
In der niederbayerischen Kleinstadt Geiselhöring löste das Bekanntwerden neuer Flüchtlingsunterkünfte eine bisher ungesehene politische Dynamik aus. So leidenschaftslos sich der Stadtrat einer weiteren Überfremdung fügte, desto leidenschaftlicher artikuliert sich der Bürgerprotest – und wie es scheint, handelt es sich dabei keineswegs um eine Eintagsfliege. Vielmehr sieht es so aus, als würde ein desinteressierter Stadtrat eine neue kommunalpolitische Konstante provozieren, die zugleich seine schärfste Konkurrenz werden könnte.
Als sich im Januar 2025 in Geiselhöring die Kunde verbreitete, dass ein Investor örtliche Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen ins Auge fasst, kam Unruhe unter der Bürgerschaft auf. Der Unmut verstärkte sich, als bekannt wurde, dass die Unterbringung im Stadtzentrum erfolgen soll, und der Stadtrat ohne weiteres Zutun einfach das gemeindliche Einvernehmen hierzu erklärte.
Verschiedene Bürger wurden beim Bürgermeister vorstellig, dessen offensichtliche Lethargie dazu führte, dass eine Petition gegen die Asylunterkunft online ging, die sehr schnell die Schwelle von 1.000 Unterzeichnern deutlich überschritt. Dies war auch der Auslöser, die gewohnte mediale Schmähkampagne seitens des örtlichen Tagblatts auf den Plan zu rufen, die jedoch ihr Ziel verfehlte. Glaubwürdigkeit und Einfluss der Mainstream-Presse scheinen auch in Niederbayern zu schwinden. Dieser Unmut verstärkte sich, da eine ganze Reihe mit der Petition sympathisierender Leserbriefe in der lokalen Presse nie veröffentlicht wurde.
Riesige Unterstützung für Bürgerantrag
Dies führte allerdings nur dazu, dass sich eine bis dahin relativ lose Interessengemeinschaft via Telegram-Kanal und nachfolgender Webseite selbst ihre Plattform schuf. Nach ersten Mahnwachen vor dem Rathaus und internen Treffen gab sich diese Bürgervereinigung den Namen „Friedliches Geiselhöring“ (FG), was wohl „messerscharf“ auf die Meldungen blutiger Disruptionen fanatischer „Kulturbereicherer“ zurückzuführen sein dürfte. Im Wesentlichen wurde aber der mediale Diskreditierungsvorstoß dadurch ausgehebelt, dass die FG-Gruppe die Kommune flächendeckend mit einem ausführlichen Informationsflugblatt eindeckte. Selbst einige Geschäfte legten dieses offen aus. Seit diesem Zeitpunkt erhält die Gruppe immer mehr Interessentenmeldungen. Nachdem Gespräche mit dem CSU-Bürgermeister sich als unergiebig erwiesen, entschloss sich die Gruppe, beim Stadtrat einen Bürgerantrag einzureichen, wofür man binnen nur weniger Tage sogar das Siebenfache des benötigten Unterschriftenquorums beizubringen in der Lage war.
Umso größer war die Enttäuschung, dass der inhaltlich fraglos substanzielle Bürgerantrag am Tag der in Rede stehenden Stadtratssitzung aufgrund eines Formfehlers verworfen wurde. Die Bürgervereinigung ließ sich jedoch dennoch nicht entmutigen, sondern zog daraus vielmehr ihre Konsequenzen, die nächste Stufe zu zünden. Zurecht stellte man auf der FG-Homepage fest:
„Wie auch immer die Einreichungsform des besagten Bürgerantrages beurteilt werden mag, war dem Stadtrat bekannt, welchen Stellenwert und v.a. Rückhalt dieser Antrag unter der Bürgerschaft einnahm […] Wenn angesichts solcher Umstände ein Stadtrat keinen Gesprächsbedarf erkennt, und diskussionslos ein Anliegen eines relevanten Teils seiner Bürger unter Zuhilfenahme von Formfragen verwirft, dann zeugt dies von einer bürgerverachtenden Ignoranz und Arroganz der Macht, die nicht nur zum Widerspruch, sondern zum Handeln herausfordert.“

Dieses Handeln drückte sich nicht allein durch zahlreiche aufgestellte Großbanner aus, sondern in immer konkreter werdenden Überlegungen, im laufenden Jahr mit einer eigenen Liste zur Stadtratswahl anzutreten. Die Bürgervereinigung äußerte dazu:
„Dieser jetzige Stadtrat wird auch künftig in vergleichbaren Situationen kein anderes Verhalten erwarten lassen. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob es nicht angebracht ist, die Stadträte auszutauschen, ehe diese die Bürgerschaft austauschen.“
Im vergangenen Jahr machte die Bürgerinitiative auch mit einem Bürgerantrag an den Geiselhöringer Stadtrat gemäß Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung auf sich aufmerksam. Worauf zielte dieser ab?
Selbstverwaltung statt bundesdeutscher Dysfunktionalität
Da in Geiselhöring ohnehin bereits seit Jahren verschiedene private Liegenschaften, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, bestehen, sowie zusätzlich zu diesen Objekten auch im ehemaligen Jugendtagungshaus weitere Asylanten untergebracht sind, zielte der Bürgerantrag darauf ab:
1.Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Errichtung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände an der Hadersbacher Straße, neben dem Lagerhaus, ist nicht zu erteilen bzw. zu widerrufen.
2. Die erforderliche Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen ist zu versagen.
3. Ein evtl. Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt Straubing-Bogen ist verwaltungsgerichtlich zu beklagen.
4. Die Regierung von Niederbayern wird durch die Stadt Geiselhöring unverzüglich aufgefordert, den Mietvertrag nicht zu vollziehen bzw. aufzuheben.

Interessant ist auch eine unbestreitbar zutreffende Erkenntnis, die in der Begründung des Bürgerantrags zum Ausdruck gebracht wurde. Dort war zu lesen: „Bei seit Jahren, insbesondere seit 2015, kontinuierlich steigenden Flüchtlingszahlen, ist es nicht nachvollziehbar, dauerhaft auf der kommunalen Ebene mit Verweis auf den sog. Königsteiner Schlüssel oder andere angebliche Verwaltungssachzwänge zu schweigen, sprich ein System, das sich immer offensichtlicher als dysfunktional erweist, als quasi unabänderliche Gegebenheit zu akzeptieren. Dies widerspricht dem Geist kommunaler Selbstverwaltung sowie auch grundsätzlich dem Potenzial hinsichtlich Veränderungsfähigkeit, das einer Demokratie innewohnen muss.“
Und weiter, nicht weniger punktgenau analysiert:
„Es gilt endlich anzuerkennen, dass Asyl- und Flüchtlingspolitik, allgemein Immigration, nicht ungedeckelt auf Dauer zu betreiben sind, ohne gesellschaftliche Kollateralschäden zu riskieren. Eine beurteilende Willensentscheidung darüber bedarf daher der unmittelbar davon betroffenen Gesellschaft, im vorliegenden Fall die Bürger der Kommune. Dieser basisdemokratischen Mitwirkung dient u.a. auch dieser Bürgerantrag.“
Mittlerweile haben in der Bürgerinitiative über das Asylheim-Thema hinaus weitere kommunalpolitische Aspekte Einzug in den Diskurs halten. Naheliegend ist die aus der eigenen Erfahrung geborene Forderung nach mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Aber auch im Bereich der Förderung des Vereinslebens und mit Blick auf Unterstützung der Gewerbetreibenden kommt Leben in die Debatte. Wer sich in Geiselhöring umhört, bemerkt auch sogleich, dass der Vereinigung „Friedliches Geiselhöring“ mit großer Sympathie begegnet wird. Insofern ist ein respektabler kommunalpolitischer Achtungserfolg durchaus vorstellbar, und, was nicht weniger bedeutsam ist: Jeder derartige Erfolg stellt ein motivierendes Vorbild dar, auch andernorts die Fahne des Protests aufzunehmen.
Bei den morgigen Kommunalwahlen in Bayern tritt die Bürgerinitiative in enger Kooperation mit der örtlichen AfD an.
Homepage der Bürgerinitiative:
(Hier ist auch das Flugblatt einsehbar)
■ Sascha A. Roßmüller
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