Joachim Paul zählt zu denjenigen AfD-Politikern, die beste Kontakte zum patriotischen Vorfeld unterhalten. Dafür soll er nun wohl abgestraft werden. Maximilian Krah hingegen macht seit einiger Zeit mit scharfen Attacken auf die IB und deren Vordenker Martin Sellner aufmerksam. Was steckt dahinter? Lesen Sie dazu unser brandaktuelles Heft „Das Krahmäleon: Wie die AfD gespalten wird“. HIER bestellen!
Erneut wird im „Kampf gegen Rechts“ die Axt an die Wurzeln der kommunalen Selbstbestimmung gelegt und ein patriotischer Kandidat nicht zu Bürgermeister-Wahlen zugelassen – ausgerechnet in Ludwigshafen, wo die AfD mit ihrem Kandidaten Joachim Paul gute Chancen auf ein hervorragendes Ergebnis gehabt hätte.
Es gab auch zuvor schon Fälle, in denen Bewerber rechter Parteien bei Bürgermeister- und Landratswahlen überhaupt nicht antreten durften. Ein Präzedenzfall spielte sich im Juli 2008 in Mecklenburg-Vorpommern ab. Damals entschied der Gemeindewahlausschuss der Stadt Schwerin, den 2022 verstorbenen NPD-Politiker Peter Marx nicht zur Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern zuzulassen.
„Exponierte Stellung“
Der Grund: Marx habe eine „exponierte Stellung“ in der NPD inne, deshalb gebe es Zweifel an dessen Verfassungstreue sowie dessen Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Tatsächlich war Marx in der damaligen Zeit als NPD-Multifunktionär tätig, unter anderem als Vizevorsitzender, Wahlkampfleiter und Generalsekretär.

Andererseits wurde Marx dem rechtspopulistischen Flügel der Partei zugerechnet und war zuvor eigentlich nicht mit besonders radikalen Äußerungen aufgefallen. Merkwürdig auch, dass Marx 2005 noch als Kandidat für die OB-Wahlen in Leipzig zugelassen worden war, ohne dass es irgendwelche Beanstandungen seitens des Wahlausschusses gegeben hatte. Insofern markierte die damalige Nicht-Zulassung des Politikers in Schwerin auch eine neue Stufe im „Kampf gegen Rechts“.
Marx scheiterte später vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen seine Nicht-Zulassung zur Schweriner OB-Wahl. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg forderte in dieser Sache dann 2016 eine Stellungnahme von der Bundesrepublik ein, was darauf hindeutet, dass man die Klage durchaus Ernst nahm. In der Folge der Schweriner Entscheidung des Jahres 2008 gab es dann mehrere Fälle, in denen NPD-Kandidaten nicht zu Landrats-, Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterwahlen zugelassen wurden.
Nun trifft diese Maßnahme auch mit voller Härte Kandidaten der AfD. Was 2008 als Einzelfall im damals SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern erprobt wurde, wird heute flächendeckend gegen AfD-Kandidaten angewendet. Merke: Was erst gegen angebliche „Rechtsextremisten“ angewendet wird, trifft später immer das gesamte patriotische Spektrum.
■ Arne Schimmer
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