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Die Dortmunder Polizei hat am gestrigen Dienstag ein pro-palästinensisches Camp, was sich seit einigen Wochen auf dem Campus der TU Dortmund befindet, aufgelöst. Der Grund: Ein Erscheinen von Greta Thunberg wäre eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Nun muss man wahrlich kein Freund von Greta Thunberg sein, um dieses Verhalten einigermaßen absurd zu finden.
Staat lässt die Masken fallen
Die Polizei agiert gerade in Dortmund als eigener politischer Akteur und nicht wie eine neutrale Behörde. Sie geht auf Zuruf gegen politisch missliebige Strömungen vor, was in der Vergangenheit insbesondere rechte Gruppen erfahren mussten. Dabei stört es nicht, dass Gerichte später viele der polizeilichen Maßnahmen als rechtswidrig einstuften, denn da waren sie schließlich schon geschehen. Im konkreten Fall ist Greta Thunberg durch ihre Unterstützung palästinensischer Proteste ins Visier der Polit-Polizei geraten: Wäre sie „nur“ Klima-Jünger geblieben, hätte die gleiche Behörde ihr vermutlich den roten Teppich ausgerollt.
Nun kann man sich denken: Was interessiert mich Greta Thunberg? Doch die Mechanismen des Staates sind gleich: Ob es ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner ist oder ein Auftrittsverbot gegen Greta Thunberg, der übergriffige Staat, der gegen seine radikalsten Gegner schon immer wenig zimperlich war, lässt zunehmend die Masken fallen und erweitert die Zielgruppe seiner Maßnahmen. Da reicht dann plötzlich selbst bei einem ehemaligen Idol des Mainstreams eine abweichende Haltung zum Nahost-Konflikt.
Kalküle des übergriffigen Staates
Nebenbei: Natürlich ist das Vorgehen der Dortmunder Polizei einmal mehr im höchsten Maße rechtswidrig. Alleine die Einstufung von Greta Thunberg als Gewalttäterin ist absurd, aber selbst wenn, wäre es kein Grund, eine Versammlung wegen dem Erscheinen einer Einzelperson zu verbieten. Aber wen interessiert das schon, denn das Polizeirecht schafft erst Fakten (vor allem, wenn der entsprechende Bescheid nur kurz vor der Versammlung übermittelt wird und eine Klage nicht mehr möglich ist), um dann Jahre später vor einem Verwaltungsgericht feststellen zu lassen, dass sich die Polizei möglicherweise doch nicht so ganz gesetzeskonform verhalten hat. Auch das dürfte zum Kalkül des übergriffigen Staates gehören.
■ Michael Brück
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