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Der monatelange Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der bis 2019 bestehenden und im FPÖ- sowie Burschenschafter-Umfeld angesiedelten Zeitschrift „Aula“, Martin Pfeiffer, ist am heutigen Dienstagabend mit einem Teilschuldspruch zu Ende gegangen. Die acht Geschworenen am Straflandesgericht Graz befanden den früheren FPÖ-Bezirkspolitiker einstimmig der nationalsozialistischen Wiederbetätigung gemäß § 3g Verbotsgesetz schuldig. Bei der schwereren Anklage nach § 3d (Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung) reichte es hingegen nur zu vier Ja-Stimmen – bei Stimmengleichheit 4:4 gilt der Angeklagte als freigesprochen.Damit endete ein Verfahren, das ursprünglich nur wenige Tage dauern sollte, letztlich aber über drei Monate in Anspruch nahm.
Begonnen hatte der Prozess im September 2025 mit einem ehrgeizigen Zeitplan: Innerhalb weniger Verhandlungstage sollten rund 300 beanstandete Textstellen aus der von 2005 bis 2018 von Pfeiffer mitverantworteten „Aula“ behandelt werden. Der Plan scheiterte, zahlreiche Fortsetzungstermine wurden nötig. Noch am Dienstagnachmittag hatte Vorsitzender Richter Erik Nauta erklärt, ein Urteil der Geschworenen sei frühestens Anfang Februar 2026 zu erwarten. Nach intensiven Beratungen im Gericht entschied man sich jedoch spontan, das Verfahren doch noch in dieser Woche abzuschließen.
Am Ende ein kurzer Prozess
Die Geschworenen zogen sich am Abend zurück und kamen überraschend schnell zu einem Ergebnis. Die vierjährige Haftstrafe für Pfeiffer, der aktuell noch Vorsitzender der in der Bundesrepublik Deutschland angesiedelten „Gesellschaft für freie Publizistik“ (GfP) ist, die das Gericht verhängte, ist als extrem hartes Urteil einzustufen. Immerhin ist zu bedenken, dass die Zeitschrift über Jahrzehnte hinweg erscheinen konnte, ohne dass es seitens der Justiz irgendwelche Beanstandungen gab. Weiter zu bedenken ist, dass die Verurteilung allein aufgrund von Meinungsdelikten erfolgte. Auch hier hatte Martin Pfeiffer, der in Graz zwischenzeitlich auch als FPÖ-Kommunalpolitiker agierte, bislang eine weiße Weste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der alternative österreichsiche Sender AUF1 äußerte zu dem Urteil:
Jetzt ist es amtlich: Ex-Aula-Chefredakteur Dr. Martin Pfeiffer wurde heute am Landesgericht für Strafsachen in Graz zu vier (!) Jahren unbedingter Haft verurteilt. Neben NS-Wiederbetätigung (AUF1 berichtete (https://t.me/auf1tv/16931)) wurde er von den Geschworenen auch wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus verurteilt. Vor der Höchststrafe (5 Jahre) wurde Pfeiffer lediglich durch die lange Verfahrensdauer und seiner Unbescholtenheit bewahrt.
Die Linksaußen-NGO „SOS Mitmensch“, die den Prozess 2018 mit einer Anzeige ins Rollen brachte, instrumentalisierte das Urteil sogleich für einen Frontalangriff gegen die FPÖ: „Die FPÖ-Parteispitze saß bei dem Wiederbetätigungsprozess de facto mit auf der Anklagebank. Der Schuldspruch betrifft auch sie“, so ihr Sprecher Alexander Pollak. Auch SPÖ und Grüne schlagen in dieselbe Kerbe und fordern nicht nur juristische, sondern auch „politische Folgen“.
Was damit gemeint ist, wird von der Standard-Redakteurin Colette M. Schmidt unverhohlen ausgesprochen: „Nach dem Ende der Aula 2018 übernahmen andere Propagandakanäle ihre Funktion. Täglich wird der Artikel neun des Staatsvertrages, die Verpflichtung zum Antifaschismus, mit Füßen getreten.
AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet äußerte auf seinem Telegram-Kanal zu dem Urteil:
„Dr. Pfeiffer hatte eine rechte Zeitung verlegt. Hätte er Kinderpornos vertrieben, Mädchen zur Zwangsprostitution gezwungen oder als Antifa Rechte verprügelt, hätte er eine mildere Strafe bekommen.“
■ Arne Schimmer
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