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Es herrscht weiterhin Ungläubigkeit und Entsetzen über die Antwort von Kanzler Friedrich Merz auf eine Anfrage, die die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch gestern im Bundestag stellte. Von Storch fragte, ob Merz die Wahl der linksaktivistischen Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin mit seinem Gewissen vereinbaren könne.
Für diese gilt die Menschenwürde nach eigenen Aussagen nicht, bevor ein Mensch geboren wird. Somit werde einem neun Monate alten Baby zwei Minuten vor der Geburt die Menschenwürde abgesprochen: „Und das wohlwissend, dass sie schon schon bald über den Paragraphen 218 entscheiden wird?“, fragte von Storch weiter in Richtung der Kandidatin.
Die Antwort von Merz sorgte für Aufsehen: Zunächst wich er der Frage von Frau von Storch aus und sagte:
„Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes, Frau von Storch, würde ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mit ihnen gerne mal diskutieren. Aber auf ihre hier gestellte Frage, ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“
Der Ferda-Ataman-Moment der CDU
Die Bundestagsabgeordnete und Volljuristin Beatrix von Storch schrieb daraufhin auf X:
„Danke an Friedrich Merz. Für diese klare, unmissverständliche Antwort auf meine Frage: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, Frauke Brosius-Gersdorf, eine linksradikale Juristin ins Bundesverfassungsgericht zu wählen, die einem 9-Monate alten Baby eine Minute vor der Geburt die Menschenwürde abspricht. Und das wohlwissend, dass genau diese Frau schon bald über das Thema Lebensschutz im Verfassungsgericht entscheiden wird. Seine Antwort ist: „Ja!“
Beobachter wie die Welt-Kolumnistin Anna Schneider sehen in der Antwort von Merz schon den Ferda-Ataman-Moment der gerade begonnenen Legislatur. Sie erinnert damit an die Bestellung der linksaktivistischen Autorin Ferda Ataman im Juli 2022 zur Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes. Diese wurde mit den Stimmen der FDP mitgetragen, die damit aber ihr bürgerliches Wählerklientel massiv verärgerte und bei den Wahlen im Februar dieses Jahres in der Bedeutungslosigkeit versank.
Proteststurm in der Katholischen Kirche
Die Äußerung von „Merzferatu“, wie der AfD-Politiker Björn Höcke Friedrich Merz mittlerweile nennt, ist freilich noch weit schlimmer. Sie ist ein kompletter Bruch mit jedem noch irgendwie christdemokratischen Wertefundament. Die süddeutschen Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Voderholzer kritisierten die Nominierung von Brosius-Gersdorf jedenfalls schon mit deutlichen Worten. Wer die Ansicht vertrete, „dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt“, der vollziehe „einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, schreiben die beiden in einer Stellungnahme.

Wer diese Ansicht vertrete, dem dürfe überdies „nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden“. Eine „Relativierung“ von Artikel 1 des Grundgesetzes müsse ein „Ausschlusskriterium“ für die Wahl zum Richter am Verfassungsgericht sein. Und weiter: „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“
So harte Worte gegen einen CDU-Kanzler hat es aus den Reihen der Katholischen Kirche vermutlich noch nie gegeben. Merz könnte seine Kanzlerschaft verspielt haben, bevor sie so richtig begonnen hat.
■ Kurt Koriath
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