Freiburg, Flensburg, Kandel, Mainz, Wien, Illerkirchberg, Brokstedt, Friedland: Unschuldige Frauen und Mädchen werden ermordet – und die Einwanderungspolitiker waschen ihre Hände in Unschuld. In unserer Ausgabe „Weiss, weiblich, tot: Die Jagd auf unsere Mädchen“ erinnern wir an die Tragödien der Messereinwanderung. Damit nichts vergessen wird! HIER bestellen!
Keine Anklageerhebung im Fall Liana K.: Die Staatsanwaltschaft geht lediglich im Sicherungsverfahren gegen den Iraker vor, der die 16jährige am Bahnhof Friedland vor einen Zug stieß und so ermordete. Es folgen grundsätzliche Anmerkungen zu dem Fall von AUFGEWACHT-Redakteur Peter Schreiber.
Auf den letzten Metern zu den Bahngleisen hatte Liana noch ihren Opa in der Ukraine angerufen. Dieser musste nun am Telefon den grausamen Tod seiner Enkelin miterleben. Liana spürte wohl etwas, bevor sie ihn sah: einen Schatten, zu nah, Alkohol in der Luft. Liana blickt über die Schulter, der Güterzug rauscht, das Handy am Ohr. Ein kurzer, harter Stoß – ein fürchterlicher Schlag. Dann Dunkelheit. So oder sehr ähnlich müssen die letzten Minuten der sechzehnjährigen Liana K. am 11. August 2025 am Bahnhof Friedland verlaufen sein. Der Großvater hörte am Telefon noch den Todesschrei. Völlig verzweifelt versuchte er, von der Ukraine aus per Telefon Hilfskräfte zu alarmieren. Doch diese kamen zu spät.
Die Polizei war zuvor wegen einer randalierenden Person gerufen worden; die Beamten trafen vor Ort einen 31‑Jährigen an, der sie zur Toten führte. Später wird bei ihm 1,35 Promille gemessen – und die Ermittler finden seine DNA an Lianas Schulter. Die Wende im Fall.
Zunächst verbreiten Polizei und Lokalmedien die Lesart eines unklaren „Unfalls“: Ein Mädchen sei „vom Zug erfasst“ worden, der genaue Hergang unklar, man bitte um „Besonnenheit“ und warne vor Spekulationen. Diese Tonlage prägt die ersten Tage.
Am 29./30. August kippt das Bild: Die Staatsanwaltschaft Göttingen teilt mit, man ermittle gegen einen 31-jährigen Iraker, der „dringend tatverdächtig“ sei, Liana vorsätzlich gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben. Sie verfügt die einstweilige Unterbringung des Orientalen in einer psychiatrischen Klinik.
Parallel werden Details zur Vorgeschichte bekannt: Der Mann war abgelehnter Asylbewerber, seit März 2025 ausreisepflichtig (Dublin-Überstellung nach Litauen). Ein im Juli gestellter Antrag auf Abschiebehaft wurde vom Amtsgericht Hannover abgelehnt; im Niedersächsischen Landtag wird das nun „aufgearbeitet“.
HEIMAT‑Protest und ‑Andenken
Genau in der Phase, in der die Behörden noch auf „Unfall“ verweisen, geraten kritische Stimmen unter Generalverdacht: „Hass und Hetze“ – so warnen Offizielle. Friedlands SPD-Bürgermeister Andreas Friedrichs spricht öffentlich von einem „tragischen Unglücksfall“ und mahnt zur Mäßigung; dafür erntet er später scharfe Kritik. Als die DNA‑Spuren publik werden, wirkt die frühe Beschwichtigung rückblickend mindestens voreilig. Eigentlich jedoch ist es der sattsam bekannte Reflex der polit-medialen Klasse: Es kann nicht sein, was nicht sein darf – und die Sorge davor, dass die „Falschen“ wieder mal Recht behalten, wiegt schwerer als das Bedauern um die Opfer oder gar das Eingeständnis des Versagens des Altparteienkartells.
Auch in Hannover wird zunächst relativiert: Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärt den Fall „zu komplex für schnelle Urteile“ und verweist – neben der Migrationsdimension – auf Faktoren wie „Männergewalt und den Umgang mit psychisch Erkrankten“. Das Land arbeitet am PsychKG. Kritiker sehen darin ein Ausweichen vor dem offenkundigen Vollzugsdefizit.

Die linksradikale, antideutsche und mit Steuergeldern gepeppelte Amadeu-Antonio-Stiftung warnt zeitgleich vor „Instrumentalisierung“ und betont die Notwendigkeit, über psychische Gesundheitsversorgung und Prävention zu reden. Dass Liana Opfer eines Verbrechens wurde und der mutmaßliche Täter bereits zuvor psychiatrisch in Behandlung war, widerspricht dem nicht – lenkt aber den Fokus von Abschiebe- und Vollzugsfragen weg, die hier zentral sind.
Aus den bisher bekannten Aktenpunkten ergibt sich eine problematische Sequenz: abgelehnter Asylantrag (2022), ausländische Zuständigkeit nach Dublin, mehrere Aliasnamen/Registrierungen, eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Exhibitionismus (2024), wiederholte psychiatrische Einweisungen – und dennoch keine Sicherung des Aufenthaltsstatus bis zur Vollstreckung der Überstellung. Der Abschiebehaftantrag scheiterte im Juli an formalen Anforderungen; eine Fußfessel-Debatte folgt.
Hinzu kommt: Am Vortag der Tat suchte der Beschuldigte selbst eine Klinik auf und wurde wieder entlassen; die Polizei war am Tattag wegen eines Randalierers am Bahnhof. Die Summe dieser Vorgänge – Gesundheits-, Polizei-, Justiz- und Migrationsvollzug – illustriert schwerstes strukturelles Versagen.

Im Eichsfeld – Lianas Lebensumfeld – organisieren HEIMAT Eichsfeld und das Bürgerbündnis „Freies Thüringen“ einen würdevollen Trauermarsch in Leinefelde; rund 300 Menschen nehmen teil. Die Veranstaltung verläuft friedlich: Kerzen, Blumen, Banner. Sie holt den Fall aus dem Nebel der „Unfall“-Verharmlosung und setzt ein Zeichen der Anteilnahme – und gegen die Gewalt fremdkultureller Migranten. Thorsten Heise, stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei DIE HEIMAT, dort Hauptredner, sagt: „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Leute unsere Mädchen einfach so töten, dazu dürfen wir nicht schweigen!“ Der bekennende europäische Nationalist bezieht die junge Ukrainerin damit ganz klar in seinen Kosmos mit ein.
Auch aus der AfD kommen deutliche Worte: Sie rekonstruiert die Behördenkette, kritisiert die nicht vollzogene Überstellung und fordert eine konsequente Abschiebeoffensive. Zuvor hatte sich die Mutter des Opfers an den Kreisverband der AfD im Eichsfeld gewandt, weil sie – wohl zu Recht – eine Vertuschung befürchtete. Die AfD, vor allem Björn Höcke, wird dafür angegriffen, dass sie bereits den Mordverdacht äußert, als Behörden, Altparteien und Medien noch versuchen, alles als tragischen Unfall darzustellen.
Respekt erwiesen ihr die Verfemten
Der Fall offenbart eine Grundspannung des deutschen Asyl- und Dublin-Systems:
- Art. 16a GG garantiert politisch Verfolgten Asyl, schränkt es aber u. a. durch die Drittstaatenregel ein. Wer über einen sicheren Drittstaat einreist (alle Nachbarländer Deutschlands), kann sich nicht auf 16a berufen; zuständig ist in der Regel das Ersteinreiseland.
- Folgeantrag/Folgeverfahren: Stellt eine abgelehnte Person später erneut einen Antrag, prüft das BAMF zunächst nur, ob ein weiteres Verfahren überhaupt durchgeführt wird. Bis zu dieser Zulässigkeitsentscheidung gilt regelmäßig eine Duldung – die Vollstreckung wird faktisch gebremst. Genau das ist im Fall Friedland dokumentiert.
- Die Kombination aus justizieller Überprüfung, formalen Anforderungen an Abschiebehaft und der Duldungsphase nach Folgeantrag schafft Zeitfenster, in denen hochbelastete Behörden regelmäßig scheitern – mit im schlimmsten Fall tödlichen Folgen.
Niemand und nichts macht diese Tat ungeschehen. Aber es ist notwendig – abseits ritualisierter „Hass-und-Hetze“- Appelle ehrlich über Verantwortlichkeiten zu sprechen:
- Vollzugslücken schließen: Abschiebehaftanträge müssen gerichtsfest gestellt werden; Dublin-Überstellungen sind zügig zu vollziehen.
- Gefährder- und Psych-Schnittstellen: Meldungen über psychische Krisen, Gewaltdelikte und Aliasgebrauch müssen in Echtzeit akten- und entscheidungsrelevant sein.
- Schutz der Bevölkerung priorisieren: Wer ausreisepflichtig ist und durch Wiederholungsdelikte auffällt, darf nicht in einer Duldungsspirale hängen bleiben.
Politische Konsequenz:Das individuell einklagbare Grundrecht aus Art. 16a GG ist nach meiner ganz persönlichen Auffassung abzuschaffen und gegen eine institutionelle, einfachgesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem deutschen Staat die volle Souveränität über die Frage zurückgibt, welcher Ausländer sich unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum in unserem Land aufhalten darf. Mindestens aber wäre die Drittstaaten-Logik zu stärken, eine Verkürzung von Rechtswegen bei Folgeanträgen, eine klare Priorisierung der inneren Sicherheit tun Not. Liana war erst 16 Jahre alt. Ein Mädchen aus unserem Kulturkreis. Aus dem Krieg, dem Schrecken entflohen. Getötet wurde sie in Deutschland. Würdigung und Respekt erfährt sie ausgerechnet von jenen, die hierzulande als „Ausländerfeinde“ gebrandmarkt werden. Wer ihr Andenken ernst nimmt, darf sich nicht mit Floskeln begnügen. Er muss handeln.
■ Peter Schreiber
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