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Sieben Tipps für neue Volksvertreter

Wie man Akzente setzen kann – trotz Ausgrenzungsstrategien der etablierten Kräfte

Bei den Kommunalwahlen in Sachsen am 9. Juni 2024 werden eine Vielzahl heimattreuer und freiheitlicher Mandatsträger neu in die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte einziehen. Um unser Wirken dort erfolgreich zu gestalten, hilft es, sich ein paar Grundregeln vor Augen zu halten. Auch wer sich ein solches Engagement (noch) nicht zutraut, mag an ihnen erkennen, dass es sich lohnt.

[1] Respekt verschaffen – von Anfang an!

Ganz zu Beginn der Konstituierung eines neu gewählten Kreistages oder Stadt-/Gemeinderates steht die konstituierende Sitzung. Für die Kommunalparlamente in Sachsen geben die Sächsische Landkreisordnung (SächsLKRO) und die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Regularien vor. Alles andere regelt die vom jeweiligen Kommunal-„Parlament“ sich selbst gegebene Hauptsatzung oder die Geschäftsordnung. Diese sind nicht automatisch bei der Konstituierung zu verabschieden, werden aber bei dieser Gelegenheit oft den neuen Gegebenheiten und Stärkeverhältnissen der Fraktionen und Gruppierungen angepasst. Hier gilt es also, sich schon vor der ersten Sitzung die diesbezüglichen Beschlussvorlagen genau anzuschauen.

Als beispielsweise 2004 die NPD mit starken Ergebnissen in die sächsischen Kommunalparlamente einzog, wurde rasch – wenn auch unausgesprochen – von den etablierten Parteien eine neue Regel für die Mindestfraktionsstärke durchgesetzt, die da lautete: „NPD plus 1“. Demnach sollte die Mindestanzahl der für den Fraktionsstatus erforderlichen Mandate immer ein Mandat mehr betragen, als die NPD im jeweiligen Gremium Mandate innehatte, um zu verhindern, dass die damals neu aufstrebende politische Kraft Fraktionsstärke erlangt, woran gewisse Rechte geknüpft sind, die Einzelmandatsträger oder Gruppen nicht haben.

Mittlerweile wurde dies zwar gesetzlich vereinheitlicht, d.h. man benötigt immer fünf Prozent der Mandate, gemessen an der Größe des Gremiums, um Fraktionsstärke zu erlangen. Benachteiligungen neuer Mandatsträger aus den Reihen der FREIEN SACHSEN sind jedoch an anderer Stelle möglich, beispielsweise beim Verfahren zur Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse, der finanziellen Ausstattung der Fraktionen und Gruppierungen. Hier heißt es also, sich die Vorlagen der Verwaltung ganz genau anzuschauen oder sich beraten zu lassen, wie man möglichen Benachteiligungen durch entsprechende Anträge oder auch auf juristischem Wege entgegenwirken kann. Wer von Beginn an zeigt, dass er seine Rechte kennt, verschafft sich sofort den nötigen Respekt.

[2] Wer sein Recht nicht wahrnimmt, gibt es preis!

Eine gewisse Mühe und Sorgfalt sollte in den ersten Monaten nach dem Einzug in ein Kommunalparlament, möglichst schon davor, darauf verwendet werden, die o.g. gesetzlichen Grundlagen zu studieren, um daraus abzulesen, welche Rechte man als Mandatsträger hat und wie eine Rats-, Kreistags- oder Ausschusssitzung abläuft. Wer hier einigermaßen sattelfest ist und dies auch zu erkennen gibt, verschafft sich nicht nur Respekt, sondern sorgt dafür, dass er seitens der Verwaltung von Anfang an zumindest formal gleichberechtigt behandelt wird. Anderenfalls gewöhnen sich die Altparteien im Verbund mit der Verwaltung daran, den freiheitlichen Mandatsträger als Paria auszugrenzen.

Beispiel: Weil ich in den kleinen Strehlaer Stadtrat 2009 als Einzelmandatsträger ohne Fraktionsstatus einzog und man mich mittels Wahlabsprachen aus den beschließenden Ausschüssen zunächst fernhielt, verlegte der damalige CDU-Bürgermeister viele Entscheidungen in den nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Ausschüsse, also des Technischen oder des Verwaltungsausschusses. Er wollte dann durchsetzen, dass ich – obwohl gewähltes Mitglied des Stadtrates – nicht an diesen nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen darf. Dies stellt natürlich einen eklatanten Rechtsbruch dar, weil Nicht-Ausschussmitglieder zwar kein Stimmrecht in den Ausschüssen haben, und Rederecht nur auf Antrag, aber eben durchaus Anwesenheitsrecht. Wir konnten dies dann sehr schön durch Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung kontern und über die Rechtsaufsicht des Landkreises, das Rechts- und Kommunalamt, durchsetzen. Fortan konnte ich, wann ich wollte, auch an den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen – und der Bürgermeister stand blamiert da! Seid also auf der Hut und hinterfragt jede mögliche Zurücksetzung und Benachteiligung, aber nicht auf der Basis bloßer Vermutungen, sondern auf der Grundlage von Fakten und rechtlich abgesichert!

[3] Wer fragt, der führt!

Als Einzelmandatsträger oder Gruppierung wird man ggf. nicht das Recht haben, eigene Anträge auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Deshalb wäre es natürlich wichtig, dass wir möglichst überall in Fraktionsstärke einziehen. Doch selbst als Fraktion ist die Wahrscheinlichkeit dafür, mit einem Antrag durchzudringen, gering, wenn sich das gesamte etablierte Parteienkartell gegen „die Neuen“ verbündet. Was aber immer an Möglichkeit bleibt, ist das Fragerecht, welches sich aus § 24 (6) SächsLKRO und § 28 (6) SächsGemO ergibt: „Jeder Kreisrat [Für die Gemeinde/den Stadtrat: „Jeder Gemeinderat“, d. Verf.] kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu beantworten sind.“

Man muss sich diesbezüglich klar machen, dass eine vergleichsweise kleine Opposition in einem Kommunalparlament, noch dazu, wenn sie größtenteils aus neuen und noch unerfahrenen Mandatsträgern besteht, selten die Gelegenheit haben wird, große kommunalpolitische Programme in Antragsform einzubringen und durchzusetzen, nicht zuletzt deshalb, weil einem das „Herrschaftswissen“ der verwaltungsnahen Fraktionen der Altparteien fehlt. Beispielsweise wird es dem oppositionellen Mandatsträger nur mit viel Mühe und nach Jahren der Erfahrung gelingen, im Haushaltsplan jene „stillen Reserven“ aufzudecken, die man gegebenenfalls noch zur Deckung eines eigenen, sinnvollen Vorschlages (z.B. der Erneuerung der Spielgeräte auf dem heimischen Spielplatz) heranziehen könnte. Auch die Struktur der Kliniken oder der Altenpflegeheime, an denen die Stadt oder der Landkreis beteiligt sind, und worüber man Einfluss auf die Klinikleitung bzw. Konzernpolitik nehmen könnte, wird sich einem erst nach und nach erschließen. Die Frage ist aber auch, ob das überhaupt unsere vordringlichste Aufgabe sein sollte, schließlich wollen wir uns nicht im kommunalpolitischen Klein-Klein verlieren. Was aber jeder kann, das ist, die Probleme und Anliegen der Bürger vor Ort aufzugreifen, in Frageform zu kleiden und auf diese Weise in seinem kommunalen Gremium zur Sprache zu bringen. Das kann man in schriftlicher Form tun, um etwas Schwarz auf Weiß und für jedermann nachvollziehbar öffentlich zu machen. Dann sollte man die Fragestellung und Antwort, sofern von politischer Relevanz, aber auch in passender Weise, z.B. über die sozialen Medien, veröffentlichen. Oder man stellt die Fragen in öffentlicher Sitzung. Spätestens der Tagesordnungspunkt „Anfragen und Informationen“ gegen Ende der jeweiligen Sitzung gibt dazu Gelegenheit. Man sollte dabei aber auch etwas geschickt vorgehen, weil der Landrat oder der Bürgermeister einem natürlich flugs das Wort entziehen wird, sobald er die Möglichkeit dazu sieht, weil man beispielsweise nicht zu kommunalpolitischen Themen, sondern zu Landes- oder Bundespolitik spricht oder allgemeine Aussagen trifft, die keine Frage beinhalten. Bitte also immer vorher überlegen, wie man zu einem Thema, das einem am Herzen liegt, einen kommunalpolitischen Bezug herstellen kann, und wie man es vernünftig in eine Frage kleidet!

[4] Anträge zur Geschäftsordnung als Waffe

Einen Geschäftsordnungsantrag signalisiert der Mandatsträger durch das gleichzeitige Heben beider Hände. So banal es klingen mag: Der Neuling, der gleich in der ersten Sitzung auf diese Weise einen GO-Antrag einbringt, simuliert schon mal ein wenig Kompetenz. Vorausgesetzt natürlich, der nachfolgende Antrag hat Hand und Fuß. Mit Anträgen zur Geschäftsordnung kann man versuchen, auf den Fortgang der Sitzung selbst Einfluss zu nehmen. Als neue Mandatsträger werdet Ihr erleben, dass die Altparteienvertreter sich schwer damit tun, Eure Anträge zur Sache inhaltlich zu unterstützen, und mögen sie noch so sinnvoll sein. Unter Umständen gilt dies auch für ängstliche AfD-Vertreter, die eigentlich gerne zustimmen wollen, sich jedoch an irgendwelche Abgrenzungsbeschlüsse oder taktische Spielereien gebunden fühlen. Oft herrscht jedoch bis weit ins bürgerliche Lager eine Verärgerung über die Amtsführung des „eigenen“ Landrates oder Bürgermeisters vor, wenn dieser wieder mal nach Gutsherrenart versucht, bestimmte Vorhaben durchzupeitschen, die selbst von der ihn stützenden Kreistags- oder Stadtratsmehrheit kritisch gesehen werden. So beispielsweise der Versuch von Landrat Ralf Hänsel (CDU) im letzten Jahr, seiner Ehefrau einen lukrativen Posten in der Landkreisverwaltung zu verschaffen, obwohl diese nicht über die notwendige Qualifikation verfügte, so dass die Anforderungen an die Stelle an das Qualifikationsniveau der Dame angepasst werden sollten. Dies wurde jedoch im Vorfeld seitens der Verwaltung nicht entsprechend kommuniziert, so dass selbst seitens der CDU-Fraktion Verärgerung vorherrschte. Ein entsprechender Antrag zur Geschäftsordnung meinerseits auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes und Rückverweisung in die Ausschüsse fand dann sogar eine Mehrheit. Ich habe diesen Vorgang jetzt zwar etwas verkürzt dargestellt, aber im Endeffekt war es so, dass auch durch meinen Antrag und meinen kurzen Rednereinsatz dieses Postengeschacher verhindert werden konnte, weil die Verwaltung es nicht wagte, einen neuen Anlauf zu nehmen. Bitte beobachtet also Eure Kreistags-, Gemeinderats- oder Stadtrats-„Kollegen“ und versucht herauszufinden, wo es knirscht im Gebälk, um an passender Stelle selbst noch etwas Sand ins System-Getriebe zu streuen.

Eine weitere Strategie kann darin bestehen, wahlweise namentliche oder geheime Abstimmungen durchzusetzen. Also beispielsweise eine namentliche Abstimmung, wenn es darum geht, wieder mal neue Asylunterkünfte bereitzustellen, um die Kreisräte, die dem zustimmen, „dingfest“ machen zu können. Das sorgt immer für etwas Stimmung. Oder eben eine geheime Abstimmung, wenn Ihr den Eindruck habt, dass Ihr Mehrheiten für oder gegen einen Punkt generieren könntet, sobald sich die Mandatsträger der Altparteien nicht mehr unter Beobachtung ihrer Fraktionsspitze wähnen, so dass sie frei nach ihrem – vielleicht noch in Resten vorhandenen – Gewissen abstimmen können. Informiert Euch daher über die Vorschriften zu den verschiedenen Abstimmungsvarianten, deren Reihenfolge und Voraussetzungen, und versucht, dieses Mittel in der richtigen Dosierung und an passender Stelle einzusetzen!

[5] Nicht verzetteln: Konzentration auf das Wesentliche!

Die Kommunalpolitik, die wir als freiheits- und heimatliebende Mandatsträger anstreben, wird sicherlich eine Kombination sein müssen aus sach- und kommunalpolitischen Detailfragen mit den „großen“ Themen, welche die FREIEN SACHSEN als Widerstandsbewegung stark gemacht haben. Bei vielen Dingen, die uns am Herzen liegen, etwa das Zurückdrängen staatlicher Gängelei auf allen Gebieten, die Bewahrung unserer Heimat vor Überfremdung oder das Eintreten für den Frieden in Europa, handelt es sich natürlich um Sachverhalte, die auf ganz anderer Ebene entschieden werden. Da wir natürlich „unsere“ Themen, die uns schon im gemeinsamen Kampf auf der Straße verbinden, auch auf kommunaler Ebene anbringen wollen, bedarf es eines gewissen Geschicks, den kommunalpolitischen Bezug herzustellen.

Beispiel: Die fortlaufende Ansiedlung illegaler Einwanderer auf dem Gebiet des Landkreises ist letztlich eine Weisungsaufgabe, die der Landrat zu erfüllen hat, und wozu der Kreistag (oder Stadtrat im Falle der kreisfreien Städte) prinzipiell die Unterbringungskapazitäten zu schaffen hat. Trotzdem bietet natürlich jede dieser Beschlussvorlagen die Möglichkeit, den Rechtsbruch, der dieser Einwanderungspolitik vorausgeht, zu thematisieren. Am besten ist es, wenn man „einfache“ kommunalpolitische Anliegen der Bürger aufgreift und dies zusammen mit den Punkten, die uns sonst unter den Nägeln brennen, zu einem Gesamtpaket verschnürt. Aus meiner Sicht wäre es jedenfalls falsch, sich zwar in kommunalpolitischen Detailfragen zu verlieren – es sei denn, es gibt da vor Ort einen echten Bedarf – ebenso wirkt es aber auf Dauer auch nicht kompetent, den Kreistag, Stadtrat oder Gemeinderat ständig als „Ersatz-Bundestag“ oder als erweiterten Stammtisch zu missbrauchen. Beispielsweise fiel es im Kreistag Meißen unangenehm auf, als dort ein Kreisrat absatzweise aus Büchern des Kopp-Verlages zitierte. Das wird weder von den Kreisräten anderer Fraktionen noch von den anwesenden Bürgern positiv aufgenommen, zumal man fast zu jedem Thema einen kommunalpolitischen Bezug herstellen und entsprechend begründen kann.

Es kommt also auf den richtigen Mix zwischen freiheitlich-sächsischer Fundamentalopposition und kommunalpolitischer Sacharbeit an. Sitzt man tatsächlich mit mehreren Mandatsträgern gemeinsam in einem Gremium, kann man sich diesbezüglich auch etwas thematisch „reinteilen“, anderenfalls – als Einzelmandatsträger – sollte man sich bei seiner Arbeit auf die zentralen politischen Botschaften konzentrieren, die wir vermitteln wollen.

[6] AfD (und künftig BSW) „freundlich angreifen“

Zunächst einmal gilt, dass es nicht unser Ziel sein kann, von den Vertretern des Altparteienkartells „gemocht“ zu werden. Sehr wohl sollte man aber versuchen, sich den Respekt seiner Gegner zu verdienen, wie eingangs schon beschrieben. Nach meiner Erfahrung sind es die Punkte Kompetenz, Kontinuität, Konsequenz, Klartext, aber auch Contenance, die einem das in Kombination miteinander ermöglichen. Die Kompetenz ist sicherlich etwas, was man sich im Laufe der Zeit erwerben muss, wobei man bei Beachtung einiger weniger Regeln und etwas Vorbereitung, wozu auch dieser Beitrag dient, hier schon von Beginn an nicht bei „Null“ anfangen muss. Die anderen Punkte erklären sich von selbst. Wer einfach immer präsent ist und immer wieder unsere zentralen Botschaften für Heimat, für Frieden, Freiheit, Souveränität und Identität, alle möglichen Anknüpfungspunkte nutzend, anbringt, dem wird man zuhören. In der Regel versuche ich, außer in begründeten Ausnahmefällen, inhaltliche Klarheit und Schärfe in der Auseinandersetzung mit einem Mindestmaß an Höflichkeit zu verbinden. Rhetorisch gesehen versuche ich, darauf zu achten, dass Aggression und diplomatischere Töne sich abwechseln, der jeweiligen Lage angemessen. Das ist natürlich alles auch Mentalitätssache, aber hiermit bin ich zumindest bislang ganz gut gefahren.

Es gab in der Vergangenheit mindestens eine Fraktion/Gruppierung, mit der sich relativ große thematisch-inhaltliche Überschneidungen in den Kommunalparlamenten ergaben. Damit meine ich natürlich die AfD. Das wird auch in den nächsten fünf Jahren so sein, doch es könnte noch eine weitere Gruppierung – diesmal von links – hinzukommen, mit der es zumindest gewisse Schnittmengen geben könnte. Gemeint ist das BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht). Was auch immer man von den Gruppierungen oder deren Protagonisten halten mag: Es wäre falsch, diese von vorneherein frontal anzugreifen, so wie wir es mit den Altparteien völlig zurecht tun. Besser ist es, die Herrschaften beim Wort zu nehmen. Nach meinem Dafürhalten werden von beiden, wie das auch bei der AfD oft der Fall war, oft „halbgare“ oder unausgegorene Anträge, Einlassungen und Initiativen kommen, die von dem Bemühen geprägt sind, zwar populistisch bei den Bürgern zu punkten, den etablierten Parteien aber nicht allzu sehr weh zu tun. So schielt die AfD bekanntermaßen nach einer Regierungsbeteiligung mit der CDU, während das BSW irgendwie für alles offen zu sein scheint, mit Ausnahme von Kooperationen mit „rechts“. Man wird hier also immer wieder einhaken und AfD wie BSW die eigene Unzulänglichkeit und Inkonsequenz aufzeigen können. Man kann das mit entsprechenden Redebeiträgen tun, oder mit Änderungsanträgen, welche die AfD-Anträge „nachschärfen“. Da es in beiden Formationen auch FREIE SACHSEN-Sympathisanten und echte Systemoppositionelle gibt, sind hier sogar ab und zu Fremdstimmen für unsere eigenen Anträge oder Initiative drin, so dass wir die Isolation, die man uns zweifelsohne versuchen wird, angedeihen zu lassen, an dieser Stelle schrittweise werden aufbrechen können und zugleich eine Art politische Hebelwirkung entfalten, die weit über unsere eigene reale Stärke in den Kommunalparlamenten hinausgeht.

[7] Tue Gutes und sprich darüber!

Die FREIEN SACHSEN sind eine außerparlamentarische Bewegung, die nach einer neuen Form sucht, wie die politische Willensbildung künftig wieder von unten nach oben stattfinden kann, statt dass uns alles von oben aufoktroyiert wird. Im absoluten Idealfall können wir dafür auf unterster kommunaler Ebene sogar Verbündete gewinnen, weil der Verlust der kommunalen Selbstverwaltung auch den Vertretern anderer Parteien zunehmend gegen den Strich geht. Spätestens aber ab der Kreistags-Ebene können wir davon ausgehen, dass wir das Altparteienkartell mehr oder weniger geschlossen gegen uns werden stehen haben. Die Fraktionsdisziplin wird dafür sorgen. Nicht nur deswegen, sondern vor allem wegen unseres grundsätzlichen Charakters als Bürger- und Widerstandbewegung auf der Straße darf uns durch die kommunalpolitische Arbeit die Bodenhaftung nicht verloren gehen, d.h. beides sollte immer miteinander verzahnt sein.

Das geht in beide Richtungen: Auch nach dem flächendeckenden Einzug in die Kommunalparlamente darf die Arbeit auf der Straße nicht zu kurz kommen, und wir müssen im gesetzlich machbaren Rahmen den Bürgerprotest mit dem nötigen Wissen versorgen, über das wir dann durch unsere Arbeit in den kommunalen Gremien verfügen. Umgekehrt müssen aber auch die Bürger erfahren, was wir dort für sie unternehmen. Schließlich dürfen wir nicht davon ausgehen, dass die Mainstream-Medien (fair) über unsere Arbeit berichten werden. Daher müssen wir uns unsere eigene Öffentlichkeit schaffen.

■ Peter Schreiber

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