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Innenministerin Nancy Faeser hat nach eigenen Angaben den Klageerwiderungsschriftsatz gegen das COMPACT-Magazin erweitern lassen. Eingefügt wurden angebliche Beweise, die bei den Razzien gefunden wurden, die im Juli dieses Jahres in der COMPACT-Redaktion im brandenburgischen Falkensee sowie bei leitenden Redakteuren und Anteilseignern der Compact-Magazin GmbH sowie von COMPACT-TV in verschiedenen Bundesländern beschlagnahmt wurden.
Ein Sprecher des Innenministeriums äußerte:
„Dabei wurden die Beweismittel, die im Rahmen des Verbotsvollzugs sichergestellt wurden, ausgewertet und daraus gewonnene verfahrensrelevante Erkenntnisse in den Klageerwiderungsschriftsatz aufgenommen.“
Zum Inhalt der angeblich neu gefundenen „Beweise“ äußerte sich das Bundesinnenministerium nicht. Gut möglich, dass es sich um einen reinen Bluff handelt und es um irgendwelche Fundstücke ohne jede echte Belegkraft geht.
Endgültige Entscheidung im Juni 2025
Derzeit sieht die Situation für Nancy Faeser eher düster aus. Im August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die unmittelbare Wirkung der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums aufgehoben.
Faeser hatte COMPACT nach dem Vereinsrecht verbieten lassen und sich deshalb viel Kritik eingehandelt. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seiner Entscheidung über den von COMPACT gestellten Eilantrag wenig Kritik am grundsätzlichen Vorgehen der Bundesinnenministerin geübt, sondern vor allem auf die mangelnde Quantität der „Beweise“ – es handelte sich fast ausschließlich um angeblich verfassungswidrige Aussagen in COMPACT-Artikeln – verwiesen und deshalb eine mangelnde Verhältnismäßigkeit der Verbotsverfügung bemängelt.
Eine endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsachverfahren fallen, das im Juni 2025 in Leipzig ansteht
■ Kurt Koriath
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