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Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken arbeiten dafür einen Gruppenantrag aus, mit dem ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen werden soll. Hinter dem Gruppenantrag stehen einzelne Abgeordnete, nicht aber deren gesamte Fraktionen. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn nach WELT-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete. Klare Ablehnung zu dem Vorhaben kommt nur aus der FDP-Fraktion sowie aus der Gruppe des BSW.
Der Antifa-Christdemokrat
Wenn man diese Initiative einschätzen will, dann muss man nur auf deren Initiator blicken. Es handelt sich um den sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Der Ex-Ostbeauftragte kennt seit Jahren nurmehr ein Thema, nämlich den „Kampf gegen Rechts“.
Wanderwitz äußerte schon im vergangenen Jahr, dass die AfD der mittlerweile in Die Heimat umbenannten NPD in Sachen Radikalität in nichts nachstehe. Deshalb solle die Bundesrepublik nun ähnlich vorgehen wie Griechenland, wo die nationalistische Partei Chrysi Avgi (zu deutsch: „Goldene Morgenröte“) 2020 verboten wurde.
Dies -so behauptete der westsächsische CDU-Politiker weiter – würde eine „Atempause für die Demokratie von einigen Jahren“ schaffen. Wanderwitz erwähnte dabei allerdings nicht, dass Chrysi Avgi von einem Athener Gericht als kriminelle Vereinigung verboten wurde, was bei der AfD wohl kaum möglich wäre.
Immer gegen die „Ossis“
Bei der Bundestagswahl 2021 hatte Wanderwitz als CDU-Direktkandidat in seinem Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II eine deutliche Niederlage gegen den AfD-Kandidaten Mike Moncsek eingesteckt. Wanderwitz, der den Wahlkreis 2013 noch mit einem Ergebnis von 49,6 Prozent gewonnen hatte, war vom Wähler acht Jahre später auf 23,7 Prozent zurechtgestutzt worden.
Vielleicht ist dieses eklatante persönliche Scheitern ja der Grund für die permanenten Repressions- und Verbotsforderungen des Marco Wanderwitz, die ihn selbst als eingefleischten Demokratie- und Freiheitsfeind entlarven. Schon in seinem Amt als Ost-Beauftragter der Bundesregierung, das er in den Jahren 2020 und 2021 ausübte, hatte der gebürtige Chemnitzer durch Beschimpfungen der Bürger der Ex-DDR auf sich aufmerkisam gemacht, denen er eine besondere Affinität zu diktatorischen Regierungsformen unterstellte.
Da Marco Wanderwitz 2021 die sächsische CDU-Landesliste zur Bundestagswahl anführte, wurde er erneut Bundestagsabgeordneter. Im Oktober 2022 kündigte er an, nicht mehr als Kreisvorsitzender der CDU Zwickau zu kandidieren. Dort wäre er vermutlich selbst von seinem eigenen Kreisverband nicht mehr gewählt worden, was schon die schwache Position zeigt, die Wanderwitz in seiner eigenen Partei innehat.
Auch der jetzige Verbotsantrag ist eher eine Nebelgranate. Er findet zwar starke mediale Beachtung, wird aber von keiner einzigen Bundestagsfraktion zur Gänze unterstützt. Die Unterstützer des AfD-Verbotsantrags bilden eher eine fraktionsübergreifende Antifa-Gesinnungsgemeinschaft, die im Kampf gegen Rechts eine Art religiösen Selbstzweck sieht.
Verbotsträume auch in Sachsen
Mit Blick auf Marco Wanderwitz könnte man von einem letzten Ego-Trip sprechen, zu dem der sächsische CDU-Politiker aufgebrochen ist. Momentan kann er sich wieder sicher sein, großes mediales Interesse zu erregen. Vermutlich ein letztes Mal, denn nach der nächsten Bundestagswahl dürfte die politische Karriere des in seinem eigenen Landesverband völlig isolierten Wanderwitz dann endgültig beendet sein.
Dennoch ist die AfD natürlich gut beraten, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Das müssen die Freien Sachsen auch, nachdem der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) nach Informationen der BILD-Zeitung plant, ein Verbot der Freien Sachsen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu beantragen. Schon jetzt bereiten sich die Freien Sachsen intensiv auf dieses Szenario vor.
■ Arne Schimmer
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