BRD-Diktatur: Gesichert linksextrem! Jetzt die neue AUFGEWACHT-Ausgabe vorbestellen. Dieses Heft könnte brandaktueller kaum sein und widmet sich im Titelthema den staatlichen Angriffen auf oppositionelle Bürger, die immer stärker zunehmen. In dem Heft finden sich Artikel zum anstehenden Prozess gegen COMPACT vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht im Juni 2025, zum Verbot des „Königreich Deutschland“ (KRD) sowie ein Interview mit dem COMPACT-TV-Chef Paul Klemm. Die Verfassungsschutz-Beobachtung der AfD wird eingeordnet und die bisherige Strategie zum Umgang mit den Geheimdiensten kritisch analysiert. HIER vorbestellen!
An diesem Wochenende findet im italienischen Mailand ein Remigrationskongress statt und die deutschen Behörden sind ganz nervös, haben mehrere Aktivisten der Identitären Bewegung mit Ausreiseuntersagungen am Flughafen abgefangen und am Verlassen des Landes verhindert, ihre Ausreise würde dem Ansehen der Republik schaden. Eine gute Gelegenheit, sich einigen Fragen dieser immer beliebteren Praxis der Behörden zu widmen.
In den letzten Jahren habe ich mich sowohl als Betroffener als auch in meiner beruflichen Tätigkeit bei einer Anwaltskanzlei intensiv mit der Materie verfasst. Deshalb eine kleine Übersicht.
Wie läuft ein Ausreiseverbot ab?
Ein Ausreiseverbot wird in der Regel durch die Bundespolizei am Flughafen erlassen und untersagt die Ausreise. Teilweise, etwa wenn Redner oder Musikgruppen im Vorfeld bereits angekündigt werden, erlassen auch Kommunen die Ausreiseuntersagen einige Tage im Vorfeld. Für die Betroffenen ist das natürlich angenehmer, weil besser dagegen vorgegangen werden kann.
Woher erfährt die Polizei, wer wohin reist?
Bei bestimmten „Events“, etwa aktuell in Mailand, werden Fluggastlisten in die Zielregion systematisch geprüft und die Betroffenen am Terminal abgefangen. Die Behörden haben seit knapp 10 Jahren aber Zugriff auf alle Fluggastdaten, können daher auch automatisch Hinweise zu gebuchten Flügen bestimmter Zielpersonen vorab erhalten.
Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
Ja, per Eilverfahren kann vor einer bestimmten Veranstaltung noch am selben Tag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erwirkt werden. Bei einem Erfolg darf die Reise angetreten werden. Ansonsten kann natürlich auch im Nachgang geklagt werden, das dauert aber manchmal Jahre.
Was droht, wenn dagegen verstoßen wird?
Ein Verstoß gegen das Passgesetz (Ausreiseuntersagung) ist eine Straftat. Er wird zwar sehr gering bestraft, auf einer Ebene mit Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder Beförderungserschleichung („Schwarzfahren“), aber wenn die untersagte Reise nachgewiesen werden kann, droht trotzdem Ärger.
Gibt es Tricks, das Verbot zu umgehen?
Wenige. Bei absehbaren Ausreiseverboten hat es sich bewährt, deutlich frühzeitiger (einige Tage) anzureisen, denn wer vor einem erlassenen Ausreiseverbot das Land verlässt, macht sich nicht strafbar.

Welche weiteren Schikanen drohen bei (Aus-)Reisen?
Das Ausreiseverbot ist der Höhepunkt der Willkür. Mittlerweile sind jedoch auch tausende Menschen als „Rechtsextremisten“ zur speziellen Überprüfung durch das BKA ausgeschrieben. Ohne Vorwurf von Straftaten werden ihre Reisedaten erfasst, teils finden Befragungen vor Flugantritt statt. Und: Auch im europäischen Ausland droht diese Prozedur durch dortige Behörden, das BKA trägt seine deutschen Zielpersonen über die „Nationale Zentralstelle SIRENE“ in das „Schengener Informationssystem“ ein. Werden die Betroffenen im Ausland kontrolliert, erhält die Bundesrepublik automatisch Nachricht über den Ort, Kontaktpersonen und Reiseziel.
Wie muss politisch reagiert werden?
I. Es braucht endlich Öffentlichkeit. Hier sind alternative Medien usw. gefragt.
II. Es braucht endlich konkrete Zahlen: Wie viele Personen sind entsprechend ausgeschrieben (es dürften tausende sein)? Wie viele Ausreiseuntersagungen gab es in den letzten Jahren? Zu welchen Ereignissen? Wie wurden sie begründet? Hier sind vor allem die Innenpolitiker der AfD-Bundestagsfraktion gefragt, diese Zahlen mittels Anfragen zu liefern.
UPDATE: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Ausreisverbote ab. Patrioten dürfen die BRD nicht mehr verlassen!
Die irre Begründung veröffentlicht Rechtsanwalt Dubravko Mandic auf X:
(hier zu finden: https://x.com/DuMandic/status/1923387247803474056)
„Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden (vgl. OVG NW, B.v. 5.5.2023 – 19 B 464/23 – juris Rn. 7 m.w.N.; VGH BW, B.v. 14.7.2023 – 1 S 1128/23 – juris Rn. 10).
Zwar handelt es sich wohl – wie vorgetragen – um eine Veranstaltung, die in geschlossenen Räumen stattfinden soll, eine darüber hinausgehende Öffentlichkeitswirksamkeit könnte sich jedoch auch virtuell ergeben, sodass eine „Geeignetheit“ i.o.g. Sinn nicht von vorneherein zu verneinen sein wird. Eine nähere Überprüfung muss daher einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Demzufolge ist vorliegend eine Interessenabwägung vorzunehmen.“
Michael Brück
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