Symbolbild Schweiz. Foto: GROK.

E-ID-Genossenschaft: Die digitale Agenda der Schweiz

Angriff gegen den Franken und das Offline-Leben

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Zum Jahreswechsel zu Gast bei Dissidenten in der Zentralschweiz. Was sind die markantesten politischen Weichenstellungen? Da war zum ersten die Volksabstimmung vom 28. September 2025 zugunsten der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises durch das „E-ID“-Gesetz, das folglich ab Ende 2026 umgesetzt werden wird. Das Ergebnis von 50,39 Prozent mag dem wahlfälschungsverwöhnten Nicht-Schweizer ziemlich lachhaft vorkommen, wird aber selbst vom oppositionellen Schweizer ohne Murren hingenommen. „Mal gewinnt die eine Seite, mal die andere. So sind die Spielregeln. Die Manipulation hat schon vor der Abstimmung stattgefunden“, befindet der Teilchenbeschleuniger Rick. „Damit haben wir den strategischen Vorteil gegenüber den EU-Ländern aus der Hand gegeben, die totalitäre Digitalisierungsagenda abzubremsen.“ Die aufklärenden Initiativen waren gut aufgestellt, aber eben leider nur für solche Internetnutzer sichtbar, die gezielt danach suchten. Auf https://e-id-gesetz-nein.ch/ erfährt man von dem Bemühen, das Referendum für ungültig erklären zu lassen: „…Dieser demokratisch gefällte Entscheid ist mit unzulässigen Eingriffen des staatlich beherrschten Unternehmens Swisscom zustande gekommen. Gegen die unzulässige Einflussnahme der Swisscom hat das Komitee E-ID-Gesetz-NEIN am 22. September 2025 Abstimmungsbeschwerde eingereicht.“ Bei der Begründung der Ablehnung findet sich ein Passus, der auf das Grundvertrauen der Schweizer hinweist, die offenbar der Regierung glauben, dass es bei der Freiwilligkeit bleibe: „Gemäss kantonalen Volksabstimmungen wollen über 90 Prozent der Bevölkerung ein Recht auf ein Offline-Leben. Das bedeutet: diskriminierungsfreien Zugang zu analogen Alternativen für staatliche und private Dienstleistungen, ohne Zwang zur Nutzung digitaler Technologien. Im Gesetz fehlt jedoch eine deutliche Garantie, dass die E-ID in jedem Fall freiwillig bleiben wird.“

Der nächste Angriff der „Digitalisten“ gilt dem Schweizerfranken. Am 8. März wird eine wegweisende Volksabstimmung stattfinden, wobei die Stimmberechtigten sich separat zu einer Volksinitiative zur Erhaltung des Bargelds und zum Gegenentwurf der Regierung äußern können. (Und in einer Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden.) Die Volksinitiative heißt: „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“. Sie wurde 2021 durch eine ausreichende Unterschriftenmenge ins Leben gerufen und 2023 zur Abstimmung angenommen. Zeit genug für die Regierung, einen Gegenentwurf zu formulieren, der den Initianten den Wind aus den Segeln nehmen soll. Er lautet: „Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung“.

Es lohnt sich ein Blick in die Wortlaute der jeweiligen Anliegen. Die Initiative will die Bundesverfassung wie folgt ändern:

„Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.“

Der Gegenentwurf sieht vor:

„Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.“

Die Initiative wurde trotz des scheinbaren Entgegenkommens der Regierung nicht zurückgezogen. Aus der Begründung: Es bleibe offen, was unter „Bargeldversorgung“ zu verstehen sei. Nur die Nationalbank werde verpflichtet, ihren Kunden Bargeld anzubieten. Ob die Banken als Kunden der Nationalbank den Unternehmen und Privaten den Zugang zu Bargeld gewährleisten, bleibe offen.

Ein zweiter Kritikpunkt sei, dass die Volksinitiative von „Banknoten oder Münzen“, der Gegenentwurf hingegen nur von „Bargeld“ spreche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine staatliche Digitalwährung aus Bits und Bytes ebenfalls als verfassungsgemäßes Bargeld betrachtet werde.

„Caveat emptor. Der Käufer sei wachsam! Er ist für die Überprüfung der Qualität und Eignung einer Ware oder Immobilie verantwortlich, bevor er einen Kauf tätigt. Mit diesem Grundsatz haben die alten Römer im Grunde das Hauptkriterium einer Demokratie definiert. Wenn wir in der Bargeldfrage die Verantwortung abgeben, haben wir auch einen künftigen programmierbaren e-Franken verdient. Aber ich tippe diesmal auf das Überwiegen der Skepsis gegenüber den Herrschenden“, meint Rick.

Sehr aufmerksam verfolgte man in der Schweiz die „Weihnachtsbaum“-Ansprache von EZB-Chefin Christine Lagarde. Am 18. Dezember 2025 sagte sie gegenüber ihren Mitarbeitern: „…Doch die Welt verändert sich rasch: KI boomt, geopolitische Risiken wachsen, und Zahlungen digitalisieren sich. Deshalb drängen wir den digitalen Euro voran. Er ist keine Bedrohung für Bargeld, sondern seine Ergänzung – anonym bis 3.000 €, offline-fähig, unabhängig von US-Tech-Giganten wie Visa oder PayPal. Mit Rechtsrahmen 2026, Pilot 2027, Einführung 2029 sichern wir Souveränität. Kosten: 1,3 Mrd. € bis dahin, dann 320 Mio./Jahr. Das ist unser Weihnachtsgeschenk an eine resiliente Eurozone – sichere, europäische Zahlungen für morgen.“

Worauf Lagarde mit „resilienter Eurozone“ anspielt, bleibt ihr Geheimnis. Der Wertverfall des Euro gegenüber dem Franken in den letzten 25 Jahren beträgt über 40 Prozent: Nach 160 Franken im Jahr 2000 erhält man für 100 Euro heute nur noch 95 Franken. „Mitleidend zusehen, wie sich die EU-Nachbarn zugrunde richten und daraus die vernünftigen Schlüsse ziehen“, fasst Rick die erhoffte mehrheitsfähige Grundeinstellung der Schweizer zusammen.

Im Raume steht auch eine Initiative zur Aufhebung des Verbots, neue Kernkraftwerke zu bauen. Derzeit decken die vier Kernkraftwerke in der Schweiz circa zehn Prozent des Energieverbrauchs. „Aber man muss eben immer mehr an Blackout-Szenarien und energiepolitisch suizidale Nachbarländer denken.“

 Jochen Stappenbeck

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