Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: By Wladyslaw Sojka - Own work, FAL.

Fall Brosius-Gersdorf:Wer schützt das Grundgesetz vor Karlsruhe?

Die Bundesrepublik wird zur Linksdiktatur

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Die letzten Reste der alten Bundesrepublik werden gerade klein säuberlich zu Brennholz zerhackt und dann – wenn nicht noch ein Wunder geschieht – am Freitag dem Feuer übergeben. Die von SPD und CDU geplante Wahl der extrem linken Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ist ein erneuter krasser Akt in einem seit Jahrzehnten anhaltenden geistigen Bürgerkrieg, den die extreme Linke in Deutschland nicht nur gegen das konservative, sondern auch gegen das bürgerliche Spektrum führt.

Für Brosius-Gersdorf beginnt die Menschenwürde des menschlichen Lebens erst mit der Geburt, was wohl heißen soll, dass das ohnehin schon liberalisierte Abtreibungsrecht dann komplett abgeschafft werden soll, die AfD soll „beseitigt“ und eine Impfpflicht eingeführt werden. Die Härte des von links geführten Kulturkampfs nimmt immer weiter zu und steuert einen neuen Höhepunkt an. Ein – gemessen an den Wahlergebnissen –15-Prozent-Milieu diktiert der Gesellschaft jetzt ein denbar radikal linkes Programm.

Nur noch die Linientreue zählt

Längst sind Verfassungsrichter auf politischer Ebene weit bedeutsamere Persönlichkeiten als etwa Bundesminister. Sie sprechen das letzte Wort in den wirklich entscheidenden Fragen, ob beim Grundrechtsschutz in der Corona-Krise oder selbst bei der Frage, wie viel Geld der Staat für das goldene Kalb des Klimaschutzes ausgeben muss. In einer 2017 beim Institut für Staatspolitik erschienenen Studie fragte Thor von Waldstein deshalb schon besorgt „Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe?“. Nie war diese Frage so aktuell wie heute, wo die höchstrichterliche Rechtssprechung immer stärker politisiert wird. Das gescheiterte COMPACT-Verbot dürfte in den Kreisen der Herrschenden nun endgültig zu der Auffassung geführt haben, dass unbedingte politische Linientreue nunmehr das einzige Kriterium ist, das bei der Auswahl der Richter für die fünf obersten deutschen Gerichte noch zu zählen hat.

 Arne Schimmer

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