Aperschnalzen - Loig bei Salzburg; Quelle: Wikimedia Commons; gemeinfrei

Jahresbeginn nach alter Sitte

Neujahrsbräuche

Brigitte Bardot wurde fünf Mal vor Gericht gezerrt, aber auch in Deutschland steht es nicht gut um Grundrechte und Meinungsfreiheit. AUFGEWACHT liefert ein neues Sonderheft zu einem besonders wichtigen Thema, das viel zu wenig Beachtung findet: Politische Prozesse gegen Oppositionelle in der BRD. Ein Thema, das in dieser Publikation, welche die Systematik der Repression herausstellt, zuvor noch nicht aufgearbeitet wurde.

Im Heft enthalten sind Berichte und Analysen zu zahlreichen großen Polit-Prozessen, etwa dem Verfahren gegen die sog. „Reuss-Gruppe“ oder den „Sächsischen Separatisten“. Im Interview sprechen die Rechtsanwälte Dubravko Mandic und Andreas Wölfel über ihre Erfahrungen in politischen Verfahren, auch die Anwaltskollegen Martin Kohlmann und Dr. Björn Clemens steuern Erfahrungsberichte bei. Von dem Prozess gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ 2012 über die ersten „Chatgruppen-Terroristen“ und „Lauterbach-Entführer“ bis zum im Januar beginnenden Großprozess in Sachsen, liefert das Sonderheft zahlreiche Hintergründe zur systematischen Repression und wie sich die Regierung ihren „Terrorismus“ selbst erschafft. HIER zu bestellen!

Jahresbeginn nach alter Sitte

Früher wurde der Beginn eines neuen Jahres auch bei uns nicht am 1. Januar, sondern an verschiedenen Tagen gefeiert, z.B. nach der Wintersonnenwende am 24. 12., lange Zeit an Hochneujahr (6. Januar), am 13. 1. (»Knutstag«) wie heute noch in Rußland oder auch im Frühjahr. Erst im Jahr 1691 legte Papst Innozenz XII. den 1. Januar als Jahresbeginn fest.

Ein so wichtiges Ereignis wie der Beginn eines neuen Jahres war natürlich immer durch viele Bräuche geprägt. Der Tag begann mit einem besonderen Frühstück, zu dem oft Freunde und Bekannte kommen, vielleicht unter Singen eines Begrüßungsliedes:

»Guten Morgen, guten Morgen in diesem Haus! Wir wünschen Euch ein glückseliges Neues Jahr!«

Denn an diesem Tag ist es in ganz Europa üblich, sich gegenseitig ein gutes Neues Jahr zu wünschen. Dafür bekam man Süßigkeiten oder Bäckereien in besonderen Formen (Brezel, Kringel, die wir schon aus der Weihnachtszeit als alte Sonnensymbole kennen) oder besondere Kuchen, manchmal auch ein Geldgeschenk. Gelegentlich ist es heute noch üblich, zum Neuen Jahr Glücksschweinchen etwa aus Marzipan, Rauchfangkehrer und Hufeisen aus Schokolade oder vierblättrigen Klee zu schenken. Auch zum Mittagessen gab es besondere Speisen – oft aus Schweinefleisch wie Schweinskopf oder »Saurüssel« (Wir erinnern uns an den Jul-Eber!).

Tradition: Gnadauer Brezeln; Foto: privat

Es wird berichtet, dass reiche Leute sogar vor ihrer Haustür einen Tisch mit Gebäck und Getränken aufstellten, an denen sich die Vorübergehenden bedienen konnten. Auf der Insel Helgoland hatten Stammgäste zu Neujahr freie Zeche und manchmal auch einige Fremde, ein Zeichen für den Gemeinschaftssinn früherer Zeiten.

Dort gehörte zu den Wünschen immer auch »ein ruhiges Herz«. Und natürlich gehörte neben den Wünschen für Gesundheit und ein langes Leben bei Unverheirateten auch der für einen zukünftigen Ehepartner. Selbst Friedrich der Große ließ es sich nicht nehmen, seinen Soldaten zu gratulieren. So lautete der Armeebefehl vom 31. Dezember 1781:

»Ihre Majestät der König lassen allen Herren Offiziers zum neuen Jahre gratulieren, und die nicht sind, wie sie sein sollen, möchten sich bessern« und auch am 2. Januar 1783: »Ihre Majestät der König lassen allen guten Herren Offiziers vielmals zum neuen Jahr gratulieren, und wünschen, dass sich die übrigen so betragen, dass Sie ihnen künftig auch gratulieren könne.«

Neujahrskarten

In Österreich wurden in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts Neujahrs-Entschuldigungskarten eingeführt. Wer eine solche Karte kaufte, konnte sich damit vom Glückwünschen befreien. Der Erlös kam Wohltätigkeitszwecken zugute. Auch in Deutschland war an die Stelle der Besuche das Verschicken von Neujahrskarten getreten. Durch Zahlung eines Geldbetrages an das Armenamt konnte man sich davon befreien und wurde dafür in der Zeitung genannt samt dem bezahlten Betrag.

In der Steiermark und Bayern gab es den Brauch, daß man in der Neujahrsnacht oder am Morgen singend vor die Häuser der Reichen zog, oft mit einer eigenen Gattung von Liedern, die »Klopf-an« genannt wurden, weil sie gewöhnlich mit den Worten »Klopf an!« begannen. Da sie aber oft etwas derbe Ausdrücke enthielten, wurden sie von der Geistlichkeit und auch der Polizei verboten.

Blasmusik in Bayern; Quelle: Bild von Sven Kleinschmidt auf Pixabay

Das frühere Neujahrs-Ansingen wie etwa »Wir kommen daher heute Morgen zur Früh – Und wünschen Euch allen ein neues gut’s Jahr« ist heute weniger bekannt als das noch mancherorts übliche Neujahrs-Anblasen, entweder von den Kirchtürmen oder der örtliche Musikverein zieht durch die Straßen.

Wie auch das Aperschnalzen (rhythmisches Peitschenknallen mit bis zu vier Meter langen kurzstieligen Peitschen von einer kleinen Gruppe von Männern), das wir ab Ende Dezember durch die ganze Faschingszeit bis zu deren Ende finden, gehört das Neujahrs-Anblasen zu den Lärmbräuchen zur Erweckung der noch schlafenden Natur. Beim Neujahrs-Anschießen mit Gewehren und Böllern der Burschen vor dem Haus des geliebten Mädchens wurden die Burschen zum Dank bewirtet. Am Rhein überreichten die Burschen ihrem Mädchen als Neujahrsgeschenk ein kranzförmiges Gebäck, das Neujahrskränzchen – auch wieder ein Sonnensinnbild wie die Neujahrsringe in Schwaben. In der Eifel bekamen die Kinder von ihren Paten neben Geldgeschenken Gebäck in der Form eines Wickelkindes oder eines geflochtenen Kranzkuchens.

In einigen Dörfern im Elsass war es Brauch, schon zu Neujahr den Brunnen mit einem Tannenbaum oder einer Stechpalme – »Mai« genannt – zu schmücken, der mit Bändern und Eiern geschmückt war. Am Abend tanzten die Mädchen dort einen Reigen.

Edda Schmidt

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