Unser Sonderheft „Gesinnungsjustiz: Politische Prozesse in der BRD“ zeigt: Die Jagd auf Patrioten läuft auf Hochtouren. Alle Hintergründe zum laufenden Prozess gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten sowie zu weiteren Skandalprozessen (Gruppe Freital, Reichsbürgerprozess, sog. Lauterbach-Entführer) gibt es in unserem Sonderheft zur politischen Justiz gegen Patrioten. HIER bestellen!
Es geht schon wieder los! Maximilian Märkl, der Bundessprecher der Identitären Bewegung Deutschland (IBD), durfte nicht zum Remigration Summit nach Portugal ausreisen. Durch diesen spektakulären Fall rücken nun die vermehrten Ausreiseverbote für Dissidenten in der Bundesrepublik stärker in den Fokus. In dem Sonderheft „Gesinnungsjustiz: Politische Prozesse in der BRD“ setzte sich AUFGEWACHT – DIE DEUTSCHE STIMME schon mit diesem wichtigen Thema auseinander.
Freie Bürger dürfen die Bundesrepublik Deutschland jederzeit verlassen? Von wegen. Als im Mai 2025 mehrere Aktivisten der „Identitären Bewegung (IB)“ daran gehindert wurden, ein Flugzeug von München nach Mailand zu besteigen, um dort an einer Konferenz zum Thema Remigration teilzunehmen, schlugen die Wellen der Empörung berechtigterweise hoch. Immer offener zeigt der Staat sein repressives Gesicht. Dabei sind Ausreiseverbote der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die seit mehreren Jahren immer restriktiver wird. Oppositionelle sollen das Land am liebsten nicht mehr verlassen, insbesondere nicht, um sich international mit anderen Regierungsgegnern zu treffen.
Um denjenigen, die trotzdem aufbrechen, das Reiseerlebnis möglichst unangenehm zu machen, hat sich das Bundeskriminalamt etwas Besonderes einfallen lassen: Willkürliche Fahndungsausschreibungen, die das BKA über eine kaum bekannte Abteilung europaweit gegen „Rechte“ vornimmt, ohne dass der Vorwurf einer Straftat im Raum steht. Über die „Nationale Zentralstelle SIRENE“, welche die Daten allen Ländern im Schengen-Raum zur Verfügung stellt, werden „Rechte“ international ausgeschrieben. In sieben Kategorien (worunter auch die berechtigte Suche nach Verbrechern fällt), greift bei Oppositionellen eine „Präventivausschreibung“ – das heißt, es liegt überhaupt nichts vor, aber das BKA möchte bei jeder Kontrolle durch die Polizei in einem anderen Land wissen, wo sich die Person aufhält. Mutmaßlich, um diese Daten dann mit anderen Behörden, beispielsweise dem Verfassungsschutz, zu teilen.

Ein Fallbeispiel aus der Praxis, von mir selbst bei einer Reise nach Rumänien im Frühjahr 2025 erlebt: Ich betrete den Flughafen, wo zufällig Personen in der Empfangslobby kontrolliert werden, der Ausweis wird jeweils gescannt und es dauert ein paar Sekunden. Der freundliche Polizist spricht mich an, bittet um das Dokument. „One moment, please“, heißt es. Der Moment wird länger, die Augen größer, der Polizist scrollt und scrollt auf seinem Lesegerät. Da ich dieses Prozedere seit einigen Jahren kenne, gestalte ich das Gespräch proaktiv und frage: „You have to ask me questions?“. Der Polizist reagiert sichtlich erleichtert und antwortet: „Yes, I see, you know this.“ Natürlich, nur zur Genüge. Danach folgen die Fragen des Polizisten, was ich in Rumänien gemacht und mit wem ich mich dort getroffen habe, sowie wohin mein Flug gehen soll. Anschließend kann ich meinen Weg ungestört fortsetzen.
Kleine Geschenke der Bundesrepublik
Es geht jedoch auch anders: Bei einem Roadtrip im Herbst 2024 fuhren drei Freunde und ich per Auto in den Irak – bei der Gelegenheit haben wir die meisten südosteuropäischen Länder auf der Reiseroute gleich mitgenommen. An fast jeder EU-Außengrenze gab es massive Kontrollen (während andere Reisende problemlos passieren konnten!), sowie sichtlich aufgeschreckte Grenzbeamte, die schließlich nur den Fahndungsvermerk des BKA sehen und nun davon ausgehen, an Schwerverbrecher geraten zu sein. Stets wird wild telefoniert, ehe sich das Ganze dann irgendwann aufklärt, manchmal erst eine halbe Stunde später. Einer meiner Freunde fragte bei solch einer Kontrolle bei der Einreise nach Kroatien (aus Bosnien kommend), warum es denn ständig zu diesem Prozedere käme. „You should better know why“, antworte der Grenzer. Ein kleines Geschenk der Bundesrepublik, um den Aufenthalt von Dissidenten im Ausland möglichst schikanös zu gestalten.
Wie viele Personen unter diese „Präventivausschreibungen“ fallen, ist ebenso unklar, wie die Gründe, aus denen eine Aufnahme in die Kartei erfolgt. Aus eigener Erfahrung und aufgrund der Kenntnis zahlreicher solcher Fälle, die allein mir bekannt sind, ist von Tausenden von betroffenen Personen in Deutschland auszugehen. Und es geht noch schlimmer: Bereits 2023 brachten SPD, Grüne und FDP im „Ausschuss für Inneres und Heimat“ des Bundestages unter dem Titel „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“ (Drucksache 20(4)259) ein Gesetz ein, mit dem Regierungsgegnern die Möglichkeit genommen werden soll, ins Ausland zu reisen. Zwar verlief der damalige Vorstoß noch im Sande, aber angesichts immer stärkerer Eingriffe in die Reisefreiheit braucht es nur wenig Phantasie, um die Richtung zu erkennen, in welche dieses Land steuert.
■ Michael Brück
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