Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt gibt es erstmals eine reale Machtperspektive für das patriotische Lager, AfD und BSW verhandeln derzeit über neue Mehrheiten abseits des etablierten Parteienkartells. Doch was lässt sich überhaupt in einem einzigen Bundesland umsetzen? Kann Remigration auf regionaler Ebene gelingen? Sind zwischen Harz und Burgenlandkreis bald Dinge sagbar, die woanders per Meinungsstrafrecht verboten sind? Und wann starten die Hausdurchsuchungen gegen militante Antifa-Gruppen? All diesen spannenden Fragen widmet sich das Titelthema im neuen AUFGEWACHT-Heft mit dem Titel „Machtübernahme: Was jetzt zu tun ist“. HIER bestellen!
Seit der krachend verlorenen Landtagswahl fährt der amtierende Ministerpräsident Schulze Woche für Woche weitere Niederlagen ein. So kam sein überfallartiger Griff nach dem Fraktionsvorsitz nicht nur bei den eigenen Leuten schlecht an. Absehbare Medienreaktionen lieferten dazu eine unschöne Begleitmusik, die sich bis heute hören lässt und nun einen weiteren Paukenschlag geliefert hat.

Der Hintergrund: Nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt am 6. Oktober 2026 – mit mehr Stimmen, als die AfD Mandate besitzt – entstand der Verdacht, dass auch CDU-Abgeordnete für ihn und den ebenfalls gewählten Vizepräsidenten Hans-Thomas Tillschneider gestimmt hatten. In der CDU-Fraktionssitzung am 13. Oktober wurde daraufhin ein Entwurf für eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Darin sollten die Abgeordneten versichern, weder Absprachen mit der AfD getroffen noch die beiden gewählt zu haben, und im Falle des Gegenteils ihr Mandat niederzulegen. Der Vorschlag wurde laut Teilnehmern noch in der Sitzung wegen Bedenken zum freien Mandat und möglicher Nötigung zurückgezogen. Seit der heutigen öffentlichen Berichterstattung sorgt der Vorgang für neuen Streit zwischen dem Lager des Ministerpräsidenten und Fraktionschefs Sven Schulze (ein krasser Verstoß gegen die Gewaltenteilung, der nun schon seit Wochen anhält) einerseits und dem Lager des früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden Guido Heuer, der keine Brandmauer zur AfD wünscht, andererseits.
Die Forderung nach einer eidesstattliche Versicherung wurde letztlich zurückgezogen, dennoch: Ein solches Vorgehen spricht für die Panik, die offensichtlich nicht nur beim Ministerpräsidenten, sondern in weiten Teilen der CDU herrscht. Über die rechtlichen Folgen einer (bewiesen!) falschen Selbstauskunft kann man lange debattieren. Doch darum geht es gar nicht mehr. Fraktionsmitglieder werfen Sven Schulze aufgrund dieses drastischen Vorgehens inzwischen öffentlich Nötigung vor. Die tief gespaltene Fraktion steckt seit Wochen in der Krise, und jetzt gibt weiteren Ärger. Der Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann (AfD) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Sven Schulze wegen Nötigung (§ 106 StGB) gestellt. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze fordert wegen der Vorwürfe den Rücktritt Schulzes von allen Ämtern.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzusetzen.
■ Stefan Paasche
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