Unser Sonderheft „Gesinnungsjustiz: Politische Prozesse in der BRD“ zeigt: Die Jagd auf Patrioten läuft auf Hochtouren. Alle Hintergründe zum laufenden Prozess gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten sowie zu weiteren Skandalprozessen (Gruppe Freital, Reichsbürgerprozess, sog. Lauterbach-Entführer) gibt es in unserem Sonderheft zur politischen Justiz gegen Patrioten. HIER bestellen!
Für COMPACT habe ich einige Zeilen zur aktuellen Debatte geschrieben. Interessant ist folgender Aspekt, der auch in patriotischen Breitengraden viel zu wenig beachtet wird.
Denn ggf. ergibt sich nach den Ost-Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereits die Möglichkeit, zahlreiche Meinungsparagraphen faktisch außer Kraft zu setzen:
„Obwohl es bis zu einer Novellierung des Gesetzes noch dauern könnte, gäbe es schon heute die Möglichkeit für die Innenminister der Länder, Verfahren wegen angeblicher Politikerbeleidigung nach § 188 StGB einzustellen: Möglich wären sowohl ein Gnadenerlass nach der Gnadenordnung oder eine Anweisung des jeweiligen Justizministeriums an die Generalstaatsanwaltschaft, alle Verfahren einer bestimmten Deliktart wegen geringer Schuld nach § 153 der Strafprozessordnung einzustellen. Verschiedene Bundesländer wenden diesen Weg seit Langem etwa bei Beförderungserschleichungen („Schwarzfahren“) oder kleineren Betäubungsmitteldelikten an. Grundsätzlich möglich sind jedoch alle Vergehen des Strafgesetzbuches – lediglich Verbrechenstatbestände (die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen sind, neben Kapitalverbrechen etwa Raubdelikte oder schwere Körperverletzungen), können nicht auf diesem Weg eingestellt werden.

Sämtliche Meinungsparagraphen, von § 86a StGB (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) über § 130 StGB (Volksverhetzung) bis eben zur Politikerbeleidigung nach § 188 StGB jedoch sehr wohl. Sollte es ab Herbst 2026 tatsächlich zu einer AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern kommen, wäre diese Möglichkeit eröffnet, um von der Landesebene direkten Einfluss auf die Umsetzung von meinungszensierenden Bundesgesetzen zu nehmen.“
■ Michael Brück
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