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Am 1. April 2026 hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) Jena im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ aus Eisenach das Urteil verkündet. Die Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verurteilt – nicht jedoch als terroristische Vereinigung, wie von der Generalbundesanwaltschaft gefordert.
Der Hauptangeklagte erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Mitangeklagte wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, unter anderem wegen Beihilfe zu Waffenrechtsverstößen. Der dritte Angeklagte bekam ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung wegen Unterstützungshandlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Hintergrund des Prozesses: Mit einem Großaufgebot gingen Bundeskriminalamt und Generalbundesanwaltschaft im Frühjahr 2022 gegen junge Patrioten aus dem thüringischen Eisenach vor. Angelastet wurde dem Freundeskreis, der unter dem Label „Knockout 51“ gemeinsam Kampfsport praktizierte, die Vorbereitung von Attacken auf Linksextremisten. Angeblich sei, nachdem es zu mehreren brutalen Überfällen der Hammerbande auf Eisenacher Patrioten gekommen war, geplant gewesen, die Linksautonomen zu illegalen Angriffen zu provozieren. Diese sollten dann angeblich im Rahmen des Notwehrrechtes schwer verletzt werden, worin staatlicherseits die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ gesehen wurde.
Allerdings relativierte das Oberlandesgericht Jena diese Anschuldigungen, die sich auch mit der zentralen Frage beschäftigten, welche Form des Selbstschutzes für Rechte noch erlaubt ist. Am Ende blieben einige Körperverletzungsdelikte übrig, die unter politisch aktiven Jugendlichen, ob links oder rechts, wahrlich keine so herausragende Besonderheit sind, dass sie ein Terrorverfahren rechtfertigen würden. AUFGEWACHT hat mit einem der Angeklagten, der aufgrund des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die eingelegte Revision steht noch aus) anonym bleiben möchte, gesprochen.
Die Generalbundesanwaltschaft behauptet, es sei Ziel der Gruppe „Knockout 51“ gewesen, politische Gegner mit Gewalt zu bekämpfen. Das Oberlandesgericht in Jena reduzierte die Anklage später und relativierte die Vorwürfe erheblich. Was ist nach dem Urteil von der ursprünglichen Anklageschrift noch übriggeblieben? Und lässt sich damit ein Terrorverfahren in diesem Umfang rechtfertigen?
Von der ursprünglichen Anklage blieb am Ende wenig übrig. Der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung wurde vom OLG Jena nicht bestätigt; auch mehrere angebliche „Einzeltaten“, etwa ein Flaschenwurf eines Mitangeklagten auf einen Polizisten, endeten mit Freisprüchen. Besonders bemerkenswert war die Aussage eines BKA-Beamten im zweiten K51-Prozess: Die Einschätzung, K51 sei eine terroristische Vereinigung, sei nicht von der Ermittlungsbehörde ausgegangen. Dort habe man K51 höchstens als kriminelle Vereinigung eingeordnet – so auch in den ersten Haftbefehlen. Die These der terroristischen Vereinigung sei erst mit der Anklageerhebung entstanden.
Während der Beweisaufnahme entzauberte sich die teils abenteuerlich wirkende Anklageschrift häufig von selbst: Ganze Chatsequenzen wurden ausgelassen, obwohl sie vorherige Nachrichten relativierten oder ins Lächerliche zogen; andere Aussagen wurden aus stundenlangen Gesprächen isoliert und ohne Kontext präsentiert. Am Ende scheiterte der Versuch der Bundesanwaltschaft, die bloße Vorbereitung auf mögliche Übergriffe aus dem linken Spektrum strafrechtlich zu verwerten. Die im Einzelnen angeführten Fälle rechtfertigten nach Ansicht des Vorsitzenden Richters kein Verfahren vor dem OLG.
„Der Staat fürchtet diesen Lebensstil“
Die Kriminalisierung von gemeinsamem Sporttraining hin zu einer Vereinigung, die gezielt politische Gegner bekämpfen würde, scheint bewusst durch die Generalbundesanwaltschaft erfolgt zu sein. Hat das Verfahren eine (negative) Vorbildfunktion für andere Patrioten?
Schon früh entstand bei uns der Eindruck, dass das K51-Verfahren auch dem Zweck diente, ein neues Instrument im Umgang mit politischer Opposition zu etablieren. Der Staat sieht in jungen Menschen, die gemeinsam (Kampf-)Sport betreiben und sich politisch nicht zurückhalten, offenbar eine erhebliche Bedrohung. Die Gefahr gehe dabei weniger von tatsächlichen Gewaltexzessen aus, sondern vielmehr davon, dass andere sich von diesem Lebensstil anstecken lassen könnten.

Ein Blick auf die gegenwärtige rechte Jugendkultur offenbart vor allem eines: Ausweglosigkeit. Der wiederauflebende rechte Stil bietet wenig Perspektive und kaum Anschlussfähigkeit. Bomberjacken, Tarnhosen und Spaßkultur sind für den Staat deutlich angenehmer als sportliche Jugendliche, die äußerlich kaum von Gleichaltrigen zu unterscheiden sind – und die am Wochenende lieber wandern gehen, statt sich auf Konzerten zu betrinken. Noch sensibler reagiert man, wenn dann auch eigene Sportangebote entstehen.
Zweimal wurden Sie von der berüchtigten Antifa-Hammerbande angegriffen, Ihnen wurde sogar zuhause aufgelauert. Welche Rolle haben diese Angriffe im Prozess gegen Sie gespielt?
Die Angriffe der sogenannten Hammerbande spielten im K51-Prozess selbstverständlich eine Rolle. In der Beweisaufnahme fanden sich neben dem Urteil gegen Lina E. zahlreiche Gespräche und Chats, in denen die Hammerbande thematisiert wurde. Am Ende drehte sich vieles um eine zentrale Frage: Ist es erlaubt, sich auf solche Angriffe vorzubereiten und zu verteidigen? Wo zieht der Staat die Grenze, ab der bereits die mentale oder organisatorische Vorbereitung strafbar sein soll?

Ein Beispiel hierfür ist ein von der Anklage zitierter Chat zweier Eisenacher: Eine Person erwähnt mögliche Hinweise aus der linken Szene, vielleicht eine Vorwarnung vor Angriffen, und sagt, man würde „beim nächsten Angriff auf Granit beißen“. Für die Bundesanwaltschaft war dies ein Hinweis auf Tötungsabsicht – eine Auslegung, die lebensfern wirkt und zunächst lächerlich erscheint, aber dennoch zu langer Untersuchungshaft führte.
Nach der ersten Verhaftungswelle folgten zahlreiche weitere Hausdurchsuchungen sowie weitere Festnahmen im Dezember 2023. Soll so aus Ihrer Sicht versucht werden, Betroffene mürbe zu machen?
Die fortgesetzten Hausdurchsuchungen dienten offensichtlich dazu, den Druck aufrechtzuerhalten und regelmäßig neue Erkenntnisse über die Beschuldigten zu gewinnen. Im Jahr 2025 fanden Durchsuchungen statt, deren Beschlüsse lediglich auf Kontakten und Gesprächen aus dem Jahr 2022 beruhten. Warum man drei Jahre wartet, obwohl man sich gleichzeitig mit der Stärke der Ermittlungsgruppe brüstet, liegt auf der Hand: Man will Präsenz zeigen und hofft auf neue Chats, Bilder oder Accounts.
Wenn morgen um sechs erneut die Türen aufgebrochen würden, würde es hier wohl niemanden mehr überraschen. Der Einfluss auf das eigene Leben ist jedoch nicht zu leugnen: Egal, was man plant oder beginnt, stets bleibt ein Vorbehalt. Einige Beteiligte haben nach sechs Jahren noch kein Urteil, andere nicht einmal eine Anklage. Für niemanden ist dieses Verfahren abgeschlossen.
„Diese Zeit prägt dauerhaft“
Sie wurden mit Ihrer Festnahme über Nacht aus dem Leben gerissen und von Ihrer Familie getrennt. Wie haben Sie die Haftzeit, vor allem am Anfang, erlebt?
Die Haftzeiten der Angeklagten verliefen sehr unterschiedlich. In einer JVA herrschte ein vergleichsweise lockerer Umgangston, in einer anderen wurde streng nach Vorschrift gehandelt; selbst die Hafthäuser unterschieden sich teils deutlich. Während ein Angeklagter arbeiten durfte, saß ein anderer im „Bunker“. Die Auflagen waren jedoch für alle identisch: Im Gegensatz zu regulären Untersuchungshäftlingen durften wir nur telefonieren oder Besuch empfangen, wenn ein LKA- oder BKA-Beamter die Gespräche persönlich überwachte.
Mehrere Angeklagte verbrachten aufgrund verschiedenster – teilweise kreativer – Begründungen zwischen sechs und zwölf Monaten in Absonderung. Dieser Begriff ist im Haftalltag eine beschönigende Umschreibung für Isolation: 23 Stunden im Haftraum, eine Stunde Hofgang – allein, getrennt von allen anderen. Kein Sport, kein Kontakt zu Menschen außer den Beamten. Eine solche Phase ist eine existenzielle Prüfung. Am Ende spielt auch Stolz eine Rolle: nicht einzuknicken, sich nicht brechen zu lassen. Die Zeit vergeht irgendwann, aber wie man sie durchgestanden hat, prägt einen dauerhaft.
Auch für Familien ist diese Situation enorm belastend: Mütter müssen sich vor jedem Besuch durchsuchen lassen, Partnerinnen schlafen allein ein, Kinder wachsen ohne einen Elternteil auf. Jeder findet seinen eigenen Halt: Einer vertiefte sich in Bücher und entwickelte sich sportlich weiter; ein anderer erhielt über zwei Jahre hinweg fast täglich Briefe und Bilder von zuhause und blieb so eng an das Leben seiner Familie angebunden. Das Wichtigste ist, nicht in der Zelle zu versinken. Man muss am Leben „drinnen“ teilnehmen: Bücherei, Kraftsport, Laufgruppe, Volleyball – alles, was es gibt, sollte man nutzen. Man kann sich selbst organisieren, Kochgruppen bilden oder Sprachen lernen. Akteneinsicht steht einem zu, und ein paar Gesetzbücher finden sich in jeder JVA.
Am Ende bleibt viel Zeit, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen. Nutzt man sie nicht, sitzt man nicht nur körperlich, sondern auch geistig ein – und dort beginnt der eigentliche Verfall.
Vielen Dank für das Gespräch!
■ Das Interview wurde von Michael Brück geführt.
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