Wahllokal; Foto: privat

Wahlfälschungen in Deutschland – Ausnahme oder Regel?

„Es war Ihnen offenbar scheißegal, ob die Auszählung korrekt abläuft.“

Die FREIEN SACHSEN haben kürzlich juristische Schritte gegen das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl von Aue-Bad Schlema eingeleitet und die Wahl offiziell angefochten. Vor knapp zwei Wochen siegte Stefan Hartung nach Auszählung der Urnenwahllokale mit etwa 53 % gegen den CDU-Kontrahenten, doch nach den Briefwahl-Stimmen lag dieser plötzlich denkbar knapp vorne. Bereits unmittelbar nach dem Wahlabend gab es Hinweise auf diverse Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße. (mehr dazu: siehe hier)

Anlass für uns, ins Archiv zu schauen. Beiträge aus den Jahren 2015 bis 2019 zeigen, dass Wahlfälschungen gar nicht so selten sind, einige sogar aufgedeckt wurden. Aus dem öffentlichen Bewusstsein sind die Fälle weitgehend verschwunden, dem hiermit (hoffentlich) entgegen gewirkt wird:

Wahlfälschungen in Deutschland – Ausnahme oder Regel?

Berichte über unzulässige Einflussnahmen und Fälschungsvorwürfe sind die ständigen Begleiter bei Wahlen in Ländern wie Russland, der Ukraine oder Staaten in Lateinamerika. In Deutschland wird meist so getan, als wäre die Welt in dieser Hinsicht in völliger Ordnung. Trotz zahlreicher Wahleinsprüche fiel dem Bundestag in den vergangenen zehn Jahren keine einzige bewiesene Manipulation auf. Auch nach dem knappen Scheitern der NPD bei der Landtagswahl 2014 in Sachsen konnten entsprechende Verdachtsmomente nicht hinreichend belegt werden. Ist also tatsächlich alles in Ordnung? Daran kann gezweifelt werden, wie folgende Fälle zeigen:

Briefwahl in Stendal

Am 21. Juni 2015 musste die Stadtratswahl in der Altmarkstadt Stendal wiederholt werden. Bei den Kommunalwahlen im Mai 2014 war es hier zu den in Sachsen-Anhalt gravierendsten Manipulationen gekommen. Obwohl pro Person nur bis zu vier Briefwahlvollmachten herausgegeben werden dürfen, gab ein Mitarbeiter des Rathauses an den damaligen Stadtrat Holger Gebhardt (CDU, inzwischen zurück- und ausgetreten) und weitere 11 Personen „versehentlich“ wesentlich mehr heraus.

Diese Unkorrektheit hätte noch keinen Einfluss auf die Wahl gehabt, wenn die Unterlagen dann auch die Wähler erreicht, ausgefüllt, zur Abstimmung gegeben und ausgezählt worden wären. Das war jedoch von vornherein nicht so geplant. Wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bisher ergeben haben, waren etwa 120 der 189 eingereichten Briefwahlvollmachten gefälscht. Viele der betroffenen Wähler waren beim Jobcenter registriert, wo  Gebhardt arbeitete. In rund 160 Fällen wurde auch die Unterschrift auf dem Wahlschein gefälscht, wie die stellvertretende Pressesprecherin der Stendaler Staatsanwaltschaft gegenüber der Regionalzeitung Volksstimme den derzeitigen Erkenntnisstand beschrieb. Da für die Vollmachten gleichzeitig die Stimmzettel für die Stadtrats- als auch für die Kreistagswahl ausgegeben und jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden konnten,  könnte die Zahl der gefälschten Stimmen somit bis zu 1000 betragen.

Aufgefallen waren die Fälschungen nur deshalb, weil die Ergebnisse der Briefwahl stark von denen in den regulären Wahllokalen abwichen und sich jemand fand, der deshalb nachhakte.  Einige der vom Betrug betroffenen Wähler waren, ohne dass dies Folgen gehabt hätte, in ihren Wahllokalen abgewiesen worden, weil sie nach Aktenlage bereits per Brief gewählt hatten. Ein zugleich aufgekommener Verdacht auf Wahlfälschung in einem Pflegeheim in Salzwedel (ebenfalls Altmark), begangen von einem Stadtratskandidaten der Linken, konnte nicht abschließend geklärt werden und scheint mittlerweile in Vergessenheit geraten zu sein.

Europawahl in Halle/Saale

Anders lief ein zeitgleicher Fall von Wahlfälschung bei der Europawahl in Halle/Saale ab, der zunächst einigen Wirbel verursacht hatte. Ein Wahlvorsteher hatte offenbar 101 Stimmen zusätzlich für DIE LINKE in die Urne gegeben. Ein Wahlhelfer meldete seinen Verdacht der Stadt Halle, deren Wahlleiter daraufhin den Stimmbezirk neu auszählen und das Ergebnis im Nachhinein korrigieren ließ. Trotzdem hielten es die Verantwortlichen der Stadt nicht für nötig, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. So erstattete der Wahlhelfer selbst Anzeige, woraufhin der Staatsanwaltschaft die nötigen Dokumente übergeben wurden, um sie auf eine Straftat hin prüfen zu lassen. Mittlerweile wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Wahllokals eingestellt, weil der „erforderliche Fälschungsvorsatz“ nicht nachzuweisen sei. (mehr dazu: siehe unten)

Kam es in Aue zu einer illegalen Wahlbeeinflussung? Unser Sonderheft „Gesinnungsjustiz: Politische Prozesse in der BRD“ zeigt: Die Jagd auf Patrioten läuft auf Hochtouren, die Grundrechte der Deutschen werden permanent verletzt und eingeschränkt. Alle Hintergründe zum laufenden Prozess gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten sowie zu weiteren Skandalprozessen (Gruppe Freital, Reichsbürgerprozess, sog. Lauterbach-Entführer) gibt es in unserem Sonderheft zur politischen Justiz gegen Patrioten. HIER bestellen!

Fälschungen bundesweit

Wer nun glaubt, derartige Manipulationen beschränken sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR mit ihren Altkadern aus SED und Blockparteien, der irrt gewaltig. 

Auch bei den Kommunalwahlen im bayrischen Geiselhöring 2014 wurde kräftig gefälscht. Ausgenutzt wurde hierbei die gesetzliche Bestimmung, die EU-Bürgern das kommunale Wahlrecht ermöglicht. So gaben 465 von 482 rumänischen und polnischen Erntehelfern ihre Stimme der CSU, für die auch die Chefin des Spargelhofes, auf dem sie beschäftigt waren, kandidierte. Nicht nur die Wahlbeteiligung der Saisonarbeiter war ungewöhnlich hoch. So stellte die Kriminalpolizei fest, daß Wahlunterlagen bis nach Rumänien gefahren und dann in Deutschland ausgefüllt wurden. Die Ermittlungen laufen noch. Die Wahl allerdings musste wiederholt werden. Trotz des Skandals hat die CSU dabei nur geringfügige Verluste erlitten und bleibt weiterhin stärkste Partei.

Ein weiterer Fall trug sich 2008 in Niedersachsen zu. Eine Betreiberin eines Alten- und Pflegeheims, zugleich Ehefrau und Mutter zweier Kandidaten für den Gemeinderat,  hatte eine zentrale Abgabe der Briefwahlstimmen von Heimbewohnern organisiert, dabei jedoch keinen Sichtschutz für die Wähler eingerichtet. Eine unbeobachtete Kennzeichnung ihrer Stimmzettel war so nicht möglich, eine Beeinflussung der Stimmabgabe nicht auszuschließen. Vor dem Oberlandesgericht Celle wurde die Angeklagte in letzter Instanz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 200,- Euro verurteilt.

Die Talkshow bringt es an den Tag

Eine Plauderei in lockerer Runde wurde „Zeit“-Chefredakteur Giovanni Di Lorenzo zum Verhängnis. Bei Günther Jauch hatte er im Mai letzten Jahres (2014) berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hatte, obwohl er nach dem Europawahlgesetz nur einmal hätte wählen dürfen. Als „italienischer Staatsbürger“ hatte er im Konsulat seines Heimatlandes in Hamburg seine Stimme abgegeben, ein zweites Mal als „Bundesbürger“ in einer Grundschule der Hansestadt. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung Zahlung einer finanziellen Auflage eingestellt.

Teuer wurde es auch für den „Jugendbeauftragten“ einer Gemeinde im Landkreis Regensburg. Gegen Bezahlung(!) führte er für mehrere Parteien und Vereinigungen Wahlversammlungen durch. Im Mai 2015 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil er zehn Kandidaten für die Bayernpartei geworben hatte und sie dann aber für die „Republikaner“ auf der Liste eintrug.

Die Liste der Unregelmäßigkeiten, Fälschungen und sonstigen Manipulationen ließe sich noch lange fortsetzen. Der Ruf nach internationaler Aufsicht bei Wahlen ist dennoch bislang vergeblich gewesen. Solange bleibt es dem mündigen Bürger überlassen, den Ablauf von Stimmabgabe und –auszählung zu kontrollieren und sich zu fragen, wer eigentlich in diesem Land die „Demokratie in Gefahr“ bringt.

Nachtrag:

Das Landgericht Stendal verurteilte im November 2020 in einem Zivilverfahren den verurteilten Wahlfälscher Holger Gebhardt sowie den langjährigen Chef der CDU im Landkreis Stendal, Wolfgang Kühnel, zu Schadensersatz in Höhe von rund 49.000 Euro. Die Stadt Stendal hatte wegen der Wiederholungswahlen zum Stadtrat (Briefwahl 2014 und Stadtrat 2015) das Geld eingeklagt. Gebhardt akzeptierte das Urteil, Kühnel ging dagegen in Berufung. Im Juli 2022 wies das Oberlandesgericht Naumburg die Berufung zurück.

    Wahlfälscher ohne Reue

    „Ich bin seit 1968 Wahlhelfer. Ich dachte, ich kann alles.“

    Und weiter: „Ich habe immer nach meinem System auszählen lassen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich alles weiß.“

    Halle, Landgericht
    Halle, Landgericht; Foto: privat

    Gegen einen Wahlhelfer, der als Wahlvorstand am 25. Mai 2014 in einem Wahllokal in Halle bei der Auszählung der Stimmen die vorgeschriebenen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten bewusst umgangen haben soll, wurde jetzt der Berufungsprozess begonnen. In einem ersten Urteil war dem Rentner 2018 eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro auferlegt worden.

    Fast wäre es nicht zum Prozess gekommen. Nachdem der Hallenser Peter Scharz als Wahlhelfer die Unregelmäßigkeiten öffentlich gemacht hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Sie richteten sich zunächst auch gegen den Stadtwahlleiter Egbert Geyer, die Verfahren wurden aber bald wieder eingestellt. Nur weil Scharz nicht locker ließ und weitere Beweise präsentierte, wurde der Fall 2017 neu aufgerollt.

    Zum Fälschung selbst: 101 Stimmen wurden zu viel ausgezählt, davon erhielten die Linken 96, vier die CDU sowie eine Stimme die SPD. Die AfD erhielt gar keine Stimme, obwohl sich 42 Wähler für sie ausgesprochen hatten. Andere Parteien waren von dem Betrug (in diesem Fall) nicht betroffen.

    Scharz damals zur MZ: „Eine Vier-Augen-Prüfung hatte es nicht gegeben, auch nicht bei der Kommunalwahl, die ebenfalls stattfand. Außerdem wurde ich genötigt, das Wahlprotokoll zu unterschreiben, obwohl die Wahl noch gar nicht beendet war.“ Nach seinem Hinweis auf die Unregelmäßigkeiten waren die Stimmen in dem Wahllokal erneut ausgezählt und das Ergebnis korrigiert worden.

    „Es war Ihnen offenbar scheißegal, ob die Auszählung korrekt abläuft.“

    Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht zwar „Regelverstöße“ bei der Stimmabgabe eingeräumt, eine vorsätzliche Wahlfälschung jedoch bestritten. „Dafür ist ein einziges Wahllokal zu unbedeutend.“ Der Richter quittierte die Vorgehensweise mit der Anmerkung: „Es war Ihnen offenbar scheißegal, ob die Auszählung korrekt abläuft.“ Übrigens: Weder der Wahlvorsteher noch sein Stellvertreter hielten es für nötig, sich im Vorfeld der Wahl mit den zugehörigen gesetzlichen Vorgaben zu beschäftigen.

    Das Amtsgericht Halle verurteilte den Rentner zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen (ursprünglich berechnet auf 7.500 Euro). Nachdem der Angeklagte zunächst Berufung beim Landgericht Halle eingelegt hatte, zog er diese zurück, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

     Stefan Paasche

    Abonniert unseren Telegram-Kanal https://t.me/aufgewachtonline

    Abonniert unseren X-Kanal: https://x.com/AufgewachtS


    Kostenlose AUFGEWACHT-Leseprobe herunterladen: https://aufgewacht-online.de/leseprobe/

    AUFGEWACHT Online

    Abonnieren Sie die Stimme des Widerstands

    Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner