Die KPD unterstützte in den späten 40er und frühen 50er Jahren noch vehement die Forderung nach der Wiedervereinigung eines neutralisierten Deutschlands, die damals auch noch von der SED-Spitze in der DDR erhoben wurde – auch deshalb geriet sie in das Visier Adenauers. Brisante Hintergründe, verschwiegene Tatsachen: In unserem Sonderheft „Die DDR – Geschichte eines anderen Deutschlands“ präsentieren wir Ihnen die Geschichte der DDR, wie Sie sie noch nicht kannten – garantiert! Hier bestellen!
„Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.“ Mit diesem Satz sprach das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 das zweite Parteiverbot der jungen Bundesrepublik aus. Die KPD wurde aufgelöst, Ersatzorganisationen verboten, ihr Vermögen eingezogen. Der Kommunismus war und ist eine totalitäre Ideologie. Doch gerade wer ihn ablehnt, muss das KPD-Verbot nicht verteidigen. Es geht nicht um Sympathie, sondern um eine Grundfrage politischer Freiheit: Darf der Staat missliebige Parteien aus dem Wettbewerb entfernen?
Der Präzedenzfall war 1952 geschaffen worden, als Karlsruhe die Sozialistische Reichspartei (SRP) verbot. Vier Jahre später folgte mit der KPD das Gegenstück auf der anderen Seite des politischen Spektrums. Formal entschieden deutsche Staatsorgane; politisch stand das Verfahren im Zeichen des Kalten Krieges, der Westbindung, der Wiederbewaffnung und der Abgrenzung gegen DDR und Sowjetunion. Parteiverbote sind selten bloß juristische Akte. Sie stehen meist in einem Großklima, in dem der Staat nicht mehr nur Schiedsrichter, sondern selbst Akteur im Machtkampf ist.
Art. 21 des Grundgesetzes macht Parteien zu Trägern der politischen Willensbildung. Das Parteienprivileg soll verhindern, dass Regierungen ihre Konkurrenten beseitigen. Nur Karlsruhe kann eine Partei verbieten. Doch schon die Drohung mit einem Verbot beschädigt Parteien, schreckt Wähler ab und stigmatisiert politische Konkurrenz.
Das zeigte sich früh bei der NPD. Nach ihrer Gründung 1964 und Landtagserfolgen Ende der sechziger Jahre wurden Verbotsforderungen laut. Zu einem Verfahren kam es nicht; die politische Auseinandersetzung erledigte die Frage „demokratisch“. Anders ab 2001: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zogen gegen die NPD nach Karlsruhe. 2003 endete das Verfahren im Desaster, weil staatliche V-Leute bis in Führungsebenen der Partei hineinwirkten.
Das zweite NPD-Verbotsverfahren endete 2017 ebenfalls ohne Verbot, aber mit gefährlicher Begründung. Karlsruhe hielt der Partei verfassungsfeindliche Ziele vor, verneinte jedoch ihre Fähigkeit, diese Ziele durchzusetzen. Die fehlende „Potentialität“ rettete die NPD. Zugleich griff das Gericht den ethnisch verstandenen Volksbegriff frontal an und rückte ihn in die Nähe eines Menschenwürdeverstoßes. Damit verlagerte sich die Verbotsfrage: Nicht mehr nur Gewalt oder konkrete Staatsgefährdung standen im Mittelpunkt, sondern Grundbegriffe politischer Weltanschauung — Volk, Nation, Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft.
Politische Stärke als Risiko
Nachdem das Totalverbot gescheitert war, änderten die etablierten Parteien die Spielregeln. Mit Art. 21 Abs. 3 GG wurde der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung geschaffen. 2024 traf dieses „kleine Verbotsverfahren“ Die Heimat, die Namensnachfolgerin der NPD, für sechs Jahre. Die Partei bleibt formal erlaubt, soll aber finanziell ausgetrocknet werden.

Selbst Teile der AfD, die 2018 den Finanzierungsausschluss der NPD mit demonstrativer Distanz begleiteten — Stephan Brandner sprach von einer „zutiefst widerlichen Partei“ —, sehen heute, wie rasch sich die Logik staatlicher Ausgrenzung gegen den nächsten politischen Gegner wenden kann. Inzwischen richten sich Verbotsforderungen gegen die AfD selbst. Neue Gutachten arbeiten mit bekannten Begriffen: ethnisch-kulturelles Volksverständnis, Menschenwürde, „Abwertung bestimmter Gruppen“ – vor allem aber: „Durchsetzungspotential“. Was der NPD 2017 das Verbot ersparte, könnte einer größeren Partei gerade zum Risiko werden: ihre politische Stärke.
70 Jahre nach dem KPD-Verbot bleibt eine unbequeme Einsicht: Freiheit bewährt sich nicht im Umgang mit Freunden, sondern mit Gegnern. Wer den Kommunismus ablehnt, muss das KPD-Verbot nicht feiern. Wer politische Konkurrenz bekämpfen will, soll sie argumentativ stellen und an der Wahlurne schlagen. Übrigens: Gut ein Jahrzehnt nach dem KPD-Verbot entstand 1968 mit der DKP erneut eine Partei ähnlicher weltanschaulicher Ausrichtung. Verboten wurde sie bis heute nicht. Auch daran zeigt sich: Parteiverbote, Verbotsdrohungen, finanzielle Austrocknung und systematische Ungleichbehandlung beseitigen keine Ideen und keine politischen Milieus. Sie verschieben Konflikte nur – und verschieben die Entscheidung vom Volk zum Staat. Das ist keine Stärke der Demokratie, sondern ein Misstrauensvotum gegen den Souverän.
■ Peter Schreiber
Abonniert unseren Telegram-Kanal https://t.me/aufgewachtonline
Abonniert unseren X-Kanal: https://x.com/AufgewachtS
Kostenlose AUFGEWACHT-Leseprobe herunterladen: https://aufgewacht-online.de/leseprobe/


