In vielen Kommunen spürt das Altparteienkartell schon den heißen Atem patriotischer Parteien und Kandidaten im Nacken – deshalb wird hier mit besonders harten Bandagen gekämpft. „Rathausrevolte: Die Patrioten kommen!“ – in diesem Heft zeigen wir, wie kommunale Graswurzel-Krieger zum Albtraum des Establishments zwischen Werra und Neiße werden! 47,3 Prozent für Stefan Hartung bei der OB-Wahl in Aue – Bad Schlema für einen Kandidaten der FREIEN SACHSEN waren das bislang wohl größte Fanal, das ein patriotischer Kandidat auf kommunaler Ebene setzen konnte. Wir zeigen in diesem Heft, wie katastrophal die Krise der kommunalen Haushalte wirklich ist und wie sich die schon gewählten AfD-Bürgermeister sowie Landrat Robert Sesselmann bislang bewährt haben. HIER bestellen!
Der HEIMAT-Parteivorsitzende Peter Schreiber machte schon 2015 die Erfahrung, wie es ist, als Kandidat nicht zu einer Bürgermeisterwahl zugelassen zu werden. Er ging vor Gericht – und die von ihm erstrittene Urteilbegründung dürfte auch für all diejenigen AfD-Kandidaten wie Martin Sichert im Kreis Friesland interessant sein, die derzeit nicht zu Bürgermeister- oder Landratswahlen zugelassen werden.
Meine Frau Ines, Vertrauensperson für meinen Wahlvorschlag, sitzt 2015 im Gemeindewahlausschuss von Strehla. Der Vorsitzende verkündet die zugelassenen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl. Alle Formalien für meine Kandidatur sind erfüllt, doch dann die niederschmetternde Nachricht: „Der Wahlvorschlag der NPD, Peter Schreiber, ist nicht zugelassen.“ Ohnmacht breitet sich aus. Wahlplakate hängen, Zeitungen sind verteilt – und nun das Aus.
Ist unsere Demokratie noch eine, wenn Opposition ausgeschlossen wird? In Strehla 2015 warf man mir vor, als NPD-Funktionär deren „verfassungsfeindliche“ Ideologie zu vertreten und gegen die Mitwirkungspflicht bei der Asylunterbringung zu verstoßen. Der Wahlausschuss sah keine Gewähr für mein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Mein Anwalt Dr. Björn Clemens betonte in seinem Beitrag für die DEUTSCHE STIMME 2016, „Je begründeter, desto unzulässiger“, dass vorgeschobene formale Fehler oft entscheidend sind. In Strehla wurde meine Wahlanfechtung 2015 vor dem Verwaltungsgericht Dresden und 2016 vor dem OVG Bautzen aus eben solchen formaljuristischen Gründen abgewiesen: Der zweite Wahlgang hätte separat angefochten werden müssen – ein „willkommener Vorwand“, so Clemens, um inhaltlich nicht entscheiden zu müssen. Eine andere Finte des Gerichts bestand darin, sich bei der Terminierung der Hauptverhandlung querzustellen, so dass ich vor Gericht ohne meinen Rechtsbeistand, der in einem anderen wichtigen Verfahrenskomplex terminlich gebunden war, alleine dagestanden hätte.
Inhaltlich, und das ist wichtig, neigte man unserer Auffassung zu: Der Dresdner Richter kritisierte, dass Wahlausschüsse, bestehend aus Ehrenamtlichen, keine Verfassungstreue prüfen sollten. „Dass ein Wahlausschuss sich mit so dürftigen Worten so weit aus dem Fenster hängt, halte ich nicht unbedingt für zielführend“, so der vorsitzende Richter. Der Wahlausschuss sei ein Gremium von Ehrenamtlichen und könne sich bei seiner Kandidaten-Prüfung um Formalien kümmern. Etwa, ob jemand entmündigt sei oder strafrechtlich verurteilt, denn das lasse sich mit Gerichtsentscheidungen nachweisen. Dass Wahlausschüsse inhaltliche Entscheidungen treffen, zum Beispiel zur Verfassungstreue eines Bewerbers, das halte er für „bedenklich“, so der Richter.
Erstens entscheidet nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei. Solange HEIMAT (damals NPD) oder AfD nicht verboten sind, haben sie dasselbe Recht zur Kandidatur wie andere Parteien. Zweitens: In Strehla betonte ich, dass sozialer Wohnraum Vorrang vor vorauseilender Asylunterbringung habe, ohne politisch Verfolgte generell abzulehnen. Drittens: Wenn solche Positionen zu Wahlverboten führen, ist die Meinungsfreiheit de facto außer Kraft gesetzt. Die Verfassungstreue-Klausel wird als politisches Instrument missbraucht, um Opposition auszuschließen.
Die Zeichen stehen auf Sturm
Mein Fall, aber auch zahlreiche andere Fälle wie der des AfD-Politikers Joachim Paul in Ludwigshafen oder des patriotische Anwalts Markus Beisicht in Leverkusen zeigen, wie Wahlausschüsse die Demokratie untergraben, indem sie Kandidaten ohne gerichtliche Prüfung ausschließen. Die entscheidende Frage lautet: Wenn Wahlausschüsse und Verfassungsschutz entscheiden, wer kandidieren darf, ist unsere Demokratie noch eine? Diese Frage wird sich nach dem Fanal der OB-Wahlen von Aue – Bad Schlema und der nur ganz knappen Niederlage von Stefan Hartung mit neuer Dringlichkeit stellen. Schon am Montag nach der Wahl setzte eine regelrechte Kampagne ein, die darauf abzielte, alleine schon den Akt der Wahlzulassung Hartungs zu skandalisieren.

Der sächsische SPD-Chef Henning Homann scheint nach dem Ausgang der Wahl in Aue-Bad Schlema jedenfalls nicht mehr allzu sicher zu sein, dass die Einheitsparteienfront in Zukunft weitere „Erfolge“ erzielt und forderte in der „Zeit“ eine Änderung des Wahlgesetzes. Demnach solle es Stefan Hartung und anderen „Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinden“ zukünftig verboten werden, bei Bürgermeister- oder Landratswahlen in Sachsen anzutreten. Gleichzeitig ritt die MDR-Kommentatorin Uta Deckow in einem Meinungsbeitrag eine wüste Attacke gegen den Wahlausschuss von Aue – Bad Schlema, weil dieser Stefan Hartung nicht schon vor der Wahl aus dem Rennen genommen habe. Nach dem Spitzenergebnis, das Hartung in der Bergbaustadt im Erzgebirge erzielen konnte, stehen jetzt alle Zeichen auf Sturm – und auf leicht absehbare weitere Versuche, die kommunale Demokratie in ihrem Kern weiter zu beschneiden.
■ Peter Schreiber
Abonniert unseren Telegram-Kanal https://t.me/aufgewachtonline
Abonniert unseren X-Kanal: https://x.com/AufgewachtS
Kostenlose AUFGEWACHT-Leseprobe herunterladen: https://aufgewacht-online.de/leseprobe/


